Schrott.com oder Betrug.de?
 
17.3.2010 fluege.de
Hier kotzt mich an, dass man erst am Ende der Buchungsaktion (unmittelbar vor dem Knopfdruck) - ggf. nach aufwändiger Erfassung der Reisedaten - erfährt, dass weitere Gebühren anfallen (bei mir pro Fluggast knapp 20 €). Frechheit! Hätte m.E. oben stehen müssen, zumal selbst in Suchmaschinen Ergebnisse von fluege.de ohne Gebühren angezeigt werden (bei meinem Versuch Mitte Februar 2010). Zudem bleibt nach Wahl/Abwahl diverser Optionen (Versicherungen etc.) der Endpreis im unklaren (erfährt man wohl erst auf der Kreditkartenabrechnung?).

Nachtrag 28.7.10: Folgendes Urteil bestätigt meine Meinung:

LG DÜSSELDORF vom 03.02.2010, 12 O 173/09
Wettbewerbsverstoss des Betreibers einer Homepage für Flugbuchungen
bei Angabe eines "Gesamtpreises" und zusätzlicher Buchungsgebühren
Der Betreiber einer Internetseite für Flugbuchungen verstösst gegen
Wettbewerbsrecht, wenn er in der Übersicht über die verfügbaren
Flüge im ersten Buchungsschritt den jeweiligen Flugpreis als End-
preis bezeichnet, aber in einem weiteren Buchungsschritt zu diesem
Preis zwingend noch Buchungsgebühren hinzukommen. Etwas anderes er-
gibt sich auch nicht aus einem Sternchenvermerk in der Flügeüber-
sicht mit dem Hinweis auf das zusätzliche Anfallen von Buchungsge-
bühren, deren Höhe aber nicht näher bezeichnet wird. (Aus den Grün-
den: ...Art. 23 Verordnung 1008/2008/EG bestimmt, dass Preis, Steu-
ern, Gebühren und sonstige zusätzliche Entgelte zwingend stets an-
zugeben sind. Der angegebene Flugpreis muss mithin bereits anfäng-
lich eine eventuelle Servicecharge enthalten. Irreführend ist es,
wenn die Angaben zum kompletten Endpreis sowie zu anderen Elementen
fehlen. Ein verständiger Verbraucher versteht unter dem Begriff
"Gesamtpreis" den Preis, der von ihm tatsächlich zu zahlen ist...).


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