Für die hier gemachten Angaben wird keinerlei
Gewähr übernommen! Im Zweifelsfall ist alles in den
Tarifbestimmungen von
MVV,
DB
und BOB
nachzulesen. Alle Daten beziehen sich – sofern nichts anderes
angegeben ist – auf die am 1.1.2007 gültigen Tarife.
Fahrscheine innerhalb des MVV.
Fahrradtageskarte MVV – 2,50 €
U-Bahn, S-Bahn, BOB (bis Holzkirchen), Regionalzüge
(sofern sie nach MVV-Tarif verkehren).
Fahrräder bis zu 20 Zoll Reifengröße und Fahrräder im zusammengeklappten Zustand werden im MVV unentgeltlich befördert.
Abgeschafft hat der MVV zum 1.4.2006 die schöne Möglichkeit,
bei einfacher Strecke den Fahrradtransport durch Stempeln zweier
Streifen der Streifenkarte zu bezahlen. Diese Änderung wurde
nicht besonders deutlich kommuniziert. Im bis Dezember 2006
gültigen MVV-Fahrplanbuch ist noch die alte Regelung verzeichnet.
In S- und U-Bahn sind Sperrzeiten zu beachten.
Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 9 Uhr, sowie
zwischen 16 Uhr und 18 Uhr ist in S-Bahnen und U-Bahnen die
Fahrradmitnahme nicht erlaubt. Während der Schulferien gilt nur
die morgendliche Sperrzeit. Verstöße gegen die
Sperrzeitregelung können wie Schwarzfahren behandelt werden
(erhöhtes Beförderungsentgelt 40 € – was
zum Beispiel bei einer Familie mit drei Fahrrädern recht teuer
werden könnte).
Besondere Regelungen.
Fahrräder bis zu 20 Zoll Reifengröße gelten
tariflich nicht als Fahrräder und unterliegen daher nicht der
Sperrzeitregelung. Dreiräder, Liegeräder und
Fahrradanhänger werden nur in Regionalzügen und der
Linie A mitgenommen; Tandems können in der U-Bahn nicht
transportiert werden.
Fahrscheine bei Start oder Ziel außerhalb des MVV.
Fahrradtageskarte Bayern (*) – 4,00 €
DB-Regionalzüge, BOB, S-Bahn, U-Bahn.
DB-Fahrradkarte Nahverkehr (*) – 4,50 €
für einfache Fahrt
(war bis 31.12.2006 3,50 €)
DB-Regionalzüge, BOB, S-Bahn.
Fahrradtageskarte zum Schönen-Wochenend-Ticket (*) –
3,50 €
DB-Regionalzüge, BOB, S-Bahn.
DB-Fahrradkarte Fernverkehr (*) – 9,00 €,
mit Bahncard 6,00 €
(war bis 31.12.2006 8,00 € ohne Bahncard)
DB-Fernzüge, DB-Regionalzüge, BOB, S-Bahn.
Einzelfahrt-Radlkarte-BOB-Oberland – streckenbezogene
Preise wie Kindertarif
Nur außerhalb des MVV; gilt nicht in Verbindung mit Bayernticket.
Anmerkung: Im Folgenden werden die mit (*) gekennzeichneten Fahrscheine unter der Bezeichnung "DB-Fahrradkarte" oder "DB-Angebot" zusammengefaßt, auch wenn sie teilweise an Verkaufsstellen und aus Automaten anderer Anbieter erhältlich sind.
Bei der BOB gibt es zusätzlich eine Radl-Monatskarte (nur in Verbindung mit einer Jahreskarte oder Monatskarte für die Begleitperson).
Bei der DB können zusammengeklappte bzw. demontierte Fahrräder (z.B. Falträder) und Fahrradanhänger als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern sie komplett verpackt sind und in den Gepäckablagen am Sitzplatz untergebracht werden können. Die Mitnahme von Liegerädern, Tandems und Dreirädern ist laut DB-Beförderungsbedingungen nur in "besonderen Zügen" möglich.
Bei der BOB werden Fahrräder unter 20 Zoll Reifengröße kostenlos befördert. Es gibt keine grundsätzlichen Einschränkungen für Tandems, Liegeräder, Dreiräder und Fahrradanhänger.
Beim Fehlen eines gültigen Fahrscheins für das Fahrrad
muß damit gerechnet werden, daß ein erhöhtes
Beförderungsentgelt (mindestens 40 €) erhoben wird.
Einschränkungen bei der Fahrradmitnahme.
Baustellen.
Bei den öfter mal vorkommenden Schienenersatzverkehren mit
Bussen anstatt S-Bahn oder Regionalzug ist meist eine Fahrradmitnahme
nicht möglich. Man sollte sich vor Start eine kombinierten Bahn-
/ Radtour über eventuelle Baustellen im Bahnnetz informieren.
Volle Züge.
Ebenso kann die Fahrradmitnahme verweigert werden, wenn der Zug zu
voll ist, oder wenn zu viele Fahrräder mitgenommen werden sollen.
Einen Anspruch auf Fahrradmitnahme gibt es nicht, es sei denn im
Fernverkehr bei vorhandener Reservierung. Auf einer Webseite der DB wird eine PDF-Datei mit
Informationen zu kritischen Strecken und Zeiten zur Verfügung
gestellt. Bei der BOB können nur maximal 12 Fahrräder pro Zugteil
mitgenommen werden (siehe auch PDF-Datei).
Gruppen.
Auch kleinere Gruppen mit Fahrrädern sollten sich unbedingt
vorab über die zu erwartende Auslastung der Züge informieren
und sich entsprechend beraten lassen. Bei Gruppen mit mehr als sechs
Fahrrädern ist eine Anmeldung sieben Tage vor der Reise von der
Deutschen Bahn AG vorgeschrieben. Beratung und Anmeldung sind bei
DB-Verkaufsstellen oder über eine eigens eingerichtete
Radfahrer-Hotline unter der Nummer 01805 151415
(12 ct/Min.) möglich. Empfohlen wird die Anmeldung bereits
bei Mitnahme von fünf Fahrrädern.
In den Fahrzeugen.
In der S-Bahn gibt es jeweils im Bereich der ersten und letzten Tür Klappsitze, die hochgeklappt Abstellmöglichkeiten für mehrere Fahrräder bieten. Es sollte aber klar sein, daß auch hier der Transport von Kinderwägen oder Rollstühlen vorgeht. Zusätzlich können pro Einstiegsraum maximal zwei Fahrräder transportiert werden. Letzteres gilt auch für U-Bahn und Regionalzüge. Regionalzüge haben meist auch Mehrzweck- oder Gepäckabteile zum Fahrradtransport. Bei lokbespannten Zügen mit Steuerwagen findet man diese Abteile meist im Steuerwagen, also am von der Lok entfernten Zugende.
Für die Sicherung des Fahrrads im Zug ist man selber
verantwortlich. Das schließt die Haftung für eventuelle
Schäden bei Mitreisenden ein. Beim Transport in
Einstiegsräumen sollte das Fahrrad während der Fahrt
festgehalten werden. Ein nicht gesichertes Fahrrad wird bei
plötzlichem Bremsen oder auch schon beim Passieren eines
Weichenfelds umfallen. Fahrräder sollten so transportiert
werden, daß Mitreisende problemlos an ihnen vorbei kommen.
DB-Fernverkehr.
Ein Fahrradtransport in DB-Fernverkehrszügen sollte nur
mit Reservierung für die Fahrradstellplätze erfolgen.
Die Reservierung ist bei gleichzeitigem Kauf der DB-Fahrradkarte
Fernverkehr kostenlos. Freie Kapazitäten in Fernzügen
können vom Zugpersonal auch ohne Reservierung freigegeben
werden – dies ist aber natürlich ein Glücksspiel.
Weitere Informationen und eine Streckenkarte auf einer DB-Webseite.
Im Bahnhof.
Im Bereich der zu einer Bahnstation gehörenden Einrichtungen
(beispielsweise Bahnsteige und Bahnhofsunterführungen)
sollten Fahrräder geschoben werden. Es wird manchmal
erforderlich sein, daß Fahrräder über Treppen
getragen werden müssen. Das Gewicht des Fahrrads und der
zusätzliche Zeitbedarf, beispielsweise beim Umsteigen, sollte
nicht unterschätzt werden. Sind an einem Bahnhof Aufzüge
vorhanden, wird es einfacher, aber nicht unbedingt schneller. Man
sollte auch nicht immer darauf zählen, daß die
Aufzüge betriebsbereit sind, und muß damit rechnen,
daß man älteren Menschen oder Kinderwagen Vorrang
gewähren muß. Der Transport von Fahrrädern auf
Rolltreppen ist offiziell verboten. Unterschätzt man hier das
Gewicht des Fahrrads und hält es falsch, gefährdet man
die unterhalb des Fahrrads auf der Rolltreppe stehenden Menschen.
Kostenlose Fahrradmitnahme in Bayern.
Auf vielen Bahnstrecken außerhalb des MVV ist die
Fahrradmitnahme im Nahverkehr kostenlos. Bei einer Fahrradmitnahme
aus dem MVV hinaus in diese Bereiche braucht man jedoch häufig
trotzdem eine Fahrradkarte, die auch außerhalb des MVV gilt, da
Regionalzüge nur bis zum letzten Halt innerhalb des Verbundgebiets
nach MVV-Tarif fahren.
Richtung Westen beginnt die kostenlose Fahrradmitnahme in Geltendorf
bzw. Mammendorf und schließt unter anderem den gesamten
Regierungsbezirk Schwaben sowie die Strecke nach Lindau auch über
Memmingen – Kißlegg ein. Ebenso enthalten ist die
Ammerseebahn Geltendorf – Weilheim. Nur sehr wenige Züge
erlauben eine Mitnahme des Fahrrads über Mammendorf Richtung
Augsburg, wenn man nur eine MVV-Fahrradtageskarte hat. Meistens ist
bereits Pasing der letzte MVV-Halt. In Geltendorf halten dagegen alle
DB-Regionalzüge, so daß man mit der MVV-Karte auskommt,
wenn man hier die Tarifgrenze überschreitet. Beim
Allgäu-Expreß (ALEX) gilt dies nur für einige wenige
Züge, die in Geltendorf halten.
Richtung Ingolstadt gibt es keine an den MVV angrenzende kostenlose
Fahrradmitnahme.
Richtung Landshut gilt die kostenlose Fahrradmitnahme in
Regionalzügen ab Moosburg und umfaßt über Landshut
hinaus die Strecken nach Mühldorf (und auf dem Umweg über
Neumarkt St. Veit auch die Rottalbahn Richtung Passau) sowie
über Plattling hinaus die Waldbahn-Strecken und die Strecke nach
Straubing (– Bogen). Die Strecke von Landshut Richtung Regensburg
ist nicht enthalten; bis Passau kommt man über Plattling nur bis
Osterhofen. Will man sein Fahrrad aus dem MVV-Gebiet heraus mitnehmen,
reicht eine MVV-Fahrradkarte, falls der benutzte Zug in Moosburg
hält. Bei Zügen, die ihren letzten Halt innerhalb des MVV in
Freising haben, muß ein DB-Angebot zur Fahrradmitnahme genutzt
werden.
Richtung Osten gibt es eine kostenlose Fahrradmitnahme erst im Landkreis
Mühldorf. Da der zum Landkreis Erding gehörende Abschnitt von
Markt Schwaben bis Dorfen nicht im MVV ist, muß also auch bei
Start oder Ziel innerhalb des MVV ein DB-Angebot genutzt werden.
Richtung Rosenheim kann man das Fahrrad in Zügen des Nahverkehrs ab
Ostermünchen oder Holzkirchen mitnehmen. Bei Umsteigen in Holzkirchen
oder Kreuzstraße genügt also beim Start innerhalb des MVV eine
MVV-Fahrradtageskarte. Bei Fahrt über Grafing ist in jedem Fall eine
DB-Fahrradkarte notwendig. Selbst wenn ein DB-Zug in Aßling und
Ostermünchen hält, sind die wenigen Kilometer dazwischen weder
durch den MVV-Tarif noch durch die Regelung zur kostenlosen Fahrradmitnahme
abgedeckt. Die gleiche Situation liegt zwischen Tulling und Forsting auf der
Strecke nach Wasserburg vor.
Im BOB-Netz wurde die kostenlose Fahrradmitnahme zum 1.4.2006 abgeschafft.
Man benötigt also eine DB-Fahrradkarte. Bei einfacher Fahrt im BOB-Netz
außerhalb des MVV kann man auch die neue BOB-Fahrradkarte nutzen. Eine
Kombination mit der MVV-Fahrradtageskarte würde sich aber nur bis
Reichersbeuern, Moosrain oder Darching lohnen.
Richtung Garmisch-Partenkirchen gilt die kostenlose Fahrradmitnahme ab
Tutzing. Dort halten fast alle Regionalzüge. Zur Zeit gibt es
lediglich einzelne Ausnahmen am Sonntag, morgens Richtung Süden und
nachmittags in umgekehrter Richtung. Bei allen anderen Regionalzügen
wird für eine Fahrradmitnahme aus dem MVV-Gebiet Richtung Mittenwald,
Kochel, Oberammergau oder Schongau nur eine MVV-Fahrradkarte benötigt.
Als Besonderheit ist auch auf der Außerfernbahn über das in Tirol
gelegene Reutte nach Pfronten und Kempten die Fahrradmitnahme kostenlos, so
daß hier eine "fahrradfreundliche" Verbindung ins
Allgäuer Netz existiert. Die Ammerseebahn erlaubt die kostenlose
Fahrradmitnahme zwischen dem MVV-Bahnhof Geltendorf und Weilheim.
Weitere Informationsquellen.
Eine Liste aller bayerischen Bahnstrecken mit kostenloser
Fahrradmitnahme findet man auf einer Webseite von PRO BAHN.
Auf einer DB-Seite mit Tarifinformationen sind
Streckenkarten für Bayern verlinkt. Bundesweit gültig sind die Informationen
auf einer anderen DB-Webseite.
Beim MVV kann man sich über Bedingungen und Preise der Fahrradmitnahme innerhalb des
Verbunds informieren.
Ausführliche Informationen rund ums Radlfahren gibt es beim
Bayernnetz für Radler, sowie beim
ADFC und bei dessen
Fachausschuß Öffentlicher Verkehr.
Zuletzt geändert am 8.1.2007 / © Edmund Lauterbach – Impressum / Kontakt