Fahrradmitnahme im und um den MVV

 


 
Für die hier gemachten Angaben wird keinerlei Gewähr übernommen! Im Zweifelsfall ist alles in den Tarifbestimmungen von MVV, DB und BOB nachzulesen. Alle Daten beziehen sich – sofern nichts anderes angegeben ist – auf die am 1.1.2007 gültigen Tarife.


 
Fahrscheine innerhalb des MVV.
 


 
Fahrscheine bei Start oder Ziel außerhalb des MVV.
 

Anmerkung:   Im Folgenden werden die mit (*) gekennzeichneten Fahrscheine unter der Bezeichnung "DB-Fahrradkarte" oder "DB-Angebot" zusammengefaßt, auch wenn sie teilweise an Verkaufsstellen und aus Automaten anderer Anbieter erhältlich sind.
 

Bei der BOB gibt es zusätzlich eine Radl-Monatskarte (nur in Verbindung mit einer Jahreskarte oder Monatskarte für die Begleitperson).

Bei der DB können zusammengeklappte bzw. demontierte Fahrräder (z.B. Falträder) und Fahrradanhänger als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern sie komplett verpackt sind und in den Gepäckablagen am Sitzplatz untergebracht werden können. Die Mitnahme von Liegerädern, Tandems und Dreirädern ist laut DB-Beförderungsbedingungen nur in "besonderen Zügen" möglich.

Bei der BOB werden Fahrräder unter 20 Zoll Reifengröße kostenlos befördert. Es gibt keine grundsätzlichen Einschränkungen für Tandems, Liegeräder, Dreiräder und Fahrradanhänger.

Beim Fehlen eines gültigen Fahrscheins für das Fahrrad muß damit gerechnet werden, daß ein erhöhtes Beförderungsentgelt (mindestens 40 €) erhoben wird.
 


 
Einschränkungen bei der Fahrradmitnahme.
 


 
Kostenlose Fahrradmitnahme in Bayern.
 

Auf vielen Bahnstrecken außerhalb des MVV ist die Fahrradmitnahme im Nahverkehr kostenlos. Bei einer Fahrradmitnahme aus dem MVV hinaus in diese Bereiche braucht man jedoch häufig trotzdem eine Fahrradkarte, die auch außerhalb des MVV gilt, da Regionalzüge nur bis zum letzten Halt innerhalb des Verbundgebiets nach MVV-Tarif fahren.
 


 
Weitere Informationsquellen.
 


 
eXTReMe Tracker  

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Zuletzt geändert am 8.1.2007 / © Edmund Lauterbach – Impressum / Kontakt