From: Edmund Lauterbach Newsgroups: de.etc.bahn.tarif+service,muc.verkehr Subject: Scheinbare Nutzung von DB-Fahrscheinen vor Gueltigkeitsbeginn Date: 11 Jan 2002 02:31:04 -0800 Message-ID: Hallo. In Zusammenhang mit dem Kapitel "Scheinbares Überqueren der MVV-Außengrenze" meiner Webseiten "Sparen mit dem MVV" (http://home.arcor.de/e.lauterbach/mvv-tip/2002/mvv2002-tip2.html#dbneu) ist folgende Frage aufgetaucht: Eine Person mit Bahncard startet vom Bahnhof A nach M(ünchen). A liegt im MVV. Etwas ausserhalb der MVV-Grenze liegt Bahnhof B. Ein Fahrschein von B nach M mit BC ist preiswerter als ein MVV-Fahrschein von A nach M. Der Fahrschein B - M wird am Fernverkehrsautomaten in A unmittelbar vor Fahrtantritt gekauft. Der Automat verziert den Fahrschein mit einer Uhrzeit. Der Zeitpunkt des Kaufs liegt aber _nach_ Abfahrt des Zuges in B. Kann der Zugbegleiter jetzt argumentieren, der Fahrschein sei fuer die Fahrt ab A ungueltig, da er offensichtlich nicht zum Zwecke einer Fahrt ab B gekauft wurde und fuer A - M keine DPT-Fahrscheine ausgegeben werden? Zusatzfrage: Wie ist die Lage, wenn man mit dem wie oben beschrieben erworbenen Fahrschein in A in eine S-Bahn einsteigt (die natuerlich in B gar nicht verkehrt) und es ist so frueh am Tag, dass noch gar kein in B haltender Zug verkehrt ist? Schönen Gruß, Edmund -- -- Reiseberichte und andere Geschichten -- Bahnen in Bonn -- -- http://home.arcor.de/e.lauterbach/ -- -- Konzepte für den ÖPNV -- Stadtbahnen und Artverwandtes --