Für die hier gemachten Angaben wird keinerlei
Gewähr übernommen! Im Zweifelsfall ist alles in den
Tarifbestimmungen von
MVV,
DB
und BOB
nachzulesen. Alle Daten beziehen sich – sofern nichts anderes
angegeben ist – auf die am 1.4.2007 gültigen Tarife.
Fahrradmitnahme innerhalb des MVV.
Fahrradtageskarte MVV – 2,50 €
U-Bahn, S-Bahn, BOB (bis Holzkirchen), Regionalzüge
(sofern sie nach MVV-Tarif verkehren).
Fahrräder bis zu 20 Zoll Reifengröße und Fahrräder im zusammengeklappten Zustand werden im MVV unentgeltlich befördert.
Abgeschafft hat der MVV zum 1.4.2006 die schöne Möglichkeit,
bei einfacher Strecke den Fahrradtransport durch Stempeln zweier
Streifen der Streifenkarte zu bezahlen. Diese Änderung wurde
nicht besonders deutlich kommuniziert. Im bis Dezember 2006
gültigen MVV-Fahrplanbuch ist noch die alte Regelung verzeichnet.
In S- und U-Bahn sind Sperrzeiten zu beachten.
Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 9 Uhr, sowie
zwischen 16 Uhr und 18 Uhr ist in S-Bahnen und U-Bahnen die
Fahrradmitnahme nicht erlaubt. Während der Schulferien gilt nur
die morgendliche Sperrzeit. Verstöße gegen die
Sperrzeitregelung können wie Schwarzfahren behandelt werden
(erhöhtes Beförderungsentgelt 40 € – was
zum Beispiel bei einer Familie mit drei Fahrrädern recht teuer
werden könnte).
Besondere Regelungen.
Fahrräder bis zu 20 Zoll Reifengröße gelten
tariflich nicht als Fahrräder und unterliegen daher nicht der
Sperrzeitregelung. Dreiräder, Liegeräder und
Fahrradanhänger werden nur in Regionalzügen und der
Linie A mitgenommen; Tandems können in der U-Bahn nicht
transportiert werden.
Fahrradmitnahme bei Start oder Ziel außerhalb des MVV.
Fahrradtageskarte Bayern (*) – 4,50 €
DB-Regionalzüge, BOB, S-Bahn, U-Bahn.
DB-Fahrradtageskarte (*) – 4,50 €
DB-Regionalzüge, BOB, S-Bahn.
Neu ist, daß die DB-Fahrradkarte seit 1.4.2007 als Tageskarte gilt.
Die Unterschiede zur Fahrradtageskarte Bayern sind geringer geworden. Sie sind
aber trotzdem zu beachten, wenn man in ein anderes Bundesland fahren möchte,
oder in Nürnberg oder München die U-Bahn nutzen möchte.
Die bis 31.3.2007 bestehende Fahrradtageskarte zum Schönen-Wochenend-Ticket
ist nun obsolet und wird durch die DB-Fahrradtageskarte ersetzt.
Leider werden die Fahrradkarten an den DB-Nahverkehrsautomaten im S-Bahn-Netz nur bei Eingabe eines Zielcodes verkauft – was bei einem nicht streckengebundenen Angebot natürlich Unsinn ist. Dabei wird je nach Lage des Zielort nur die Fahrradtageskarte Bayern oder nur die bundesweite Fahrradtageskarte angeboten. Zusätzlich bekommt man sie in den Menüs für Bayernticket (nur Fahrradtageskarte Bayern) und Schönes-Wochenend-Ticket (nur für Samstag oder Sonntag). Da die am Automaten verzeichneten Orte mit Zielcodes in Bayern liegen, scheint es unmöglich, die bundesweit gültige Fahrradtageskarte für Wochentage zu erwerben. Die Automaten akzeptieren aber deutlich mehr Zielcodes als angegeben. Beispielsweise "1400" für Stuttgart, das bekanntlich nicht in Bayern liegt.
An den DB-Fernverkehrsautomaten erhält man Fahrradkarten ohne diese Probleme.
Allerdings akzeptiert nur ein Teil dieser Automaten Bargeld, die Bedienung braucht
etwas mehr Zeit, und die Automaten gibt es nur an einigen S-Bahn-Stationen.
Einzelfahrt-Radlkarte-BOB-Oberland – streckenbezogene
Preise wie Kindertarif
Nur außerhalb des MVV; gilt nicht in Verbindung mit dem Bayernticket.
DB-Fahrradkarte Fernverkehr (*) für einfache Fahrt
– 9,00 €,
mit Bahncard 6,00 €
DB-Fernzüge, DB-Regionalzüge, BOB, S-Bahn. In Fernzügen
(IC, EC) sind die Stellplätze für Fahrräder häufig
reservierungspflichtig.
Mit einer Bahncard 100 (*) ist die Mitnahme eines Fahrrads kostenlos
(Abschnitt 3.7 der Beförderunsgbedingungen der DB).
DB-Fernzüge, DB-Regionalzüge, BOB (Anerkennung Bahncard 100),
S-Bahn. Eine Reservierung von Stellplätzen in Fernzügen erfolgt
kostenlos.
Anmerkung: Im Folgenden werden die mit (*) gekennzeichneten Fahrscheine unter der Bezeichnung "DB-Fahrradkarte" oder "DB-Angebot" zusammengefaßt, auch wenn sie teilweise an Verkaufsstellen und aus Automaten anderer Anbieter erhältlich sind.
Bei der BOB gibt es zusätzlich eine Fahrrad-Monatskarte (nur in Verbindung mit einer Jahreskarte oder Monatskarte für die Begleitperson).
Bei der DB können zusammengeklappte bzw. demontierte Fahrräder (z.B. Falträder) und Fahrradanhänger als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern sie komplett verpackt sind und in den Gepäckablagen am Sitzplatz untergebracht werden können. Die Mitnahme von Liegerädern, Tandems und Dreirädern ist laut DB-Beförderungsbedingungen nur in "besonderen Zügen" möglich.
Bei der BOB werden Fahrräder unter 20 Zoll Reifengröße kostenlos befördert. Es gibt keine grundsätzlichen Einschränkungen für Tandems, Liegeräder, Dreiräder und Fahrradanhänger.
Beim Fehlen eines gültigen Fahrscheins für das Fahrrad
muß damit gerechnet werden, daß ein erhöhtes
Beförderungsentgelt (mindestens 40 €) erhoben wird.
Einschränkungen bei der Fahrradmitnahme.
Im Bahnhof.
Im Bereich der zu einer Bahnstation gehörenden Einrichtungen (beispielsweise Bahnsteige und Bahnhofsunterführungen) sollten Fahrräder geschoben werden. Es wird manchmal erforderlich sein, daß Fahrräder über Treppen getragen werden müssen. Das Gewicht des Fahrrads und den zusätzliche Zeitbedarf, beispielsweise beim Umsteigen, darf man nicht unterschätzen.
Sind an einem Bahnhof Aufzüge vorhanden, ist der Transport
einfacher, aber nicht unbedingt schneller. Man kann sich leider
nicht immer darauf verlassen, daß Aufzüge betriebsbereit
sind, und muß damit rechnen, daß man älteren
Menschen oder Kinderwagen Vorrang gewähren muß. Der
Transport von Fahrrädern auf Rolltreppen ist offiziell
verboten. Unterschätzt man hier das Gewicht des Fahrrads und
hält es falsch, gefährdet man die unterhalb des Fahrrads
auf der Rolltreppe stehenden Menschen.
In den Fahrzeugen.
In der S-Bahn gibt es jeweils im Bereich der ersten und letzten Tür Klappsitze, die hochgeklappt Abstellmöglichkeiten für mehrere Fahrräder bieten. Es sollte aber klar sein, daß auch hier der Transport von Kinderwägen oder Rollstühlen vorgeht. Zusätzlich können pro Einstiegsraum maximal zwei Fahrräder transportiert werden. Letzteres gilt auch für U-Bahn und Regionalzüge. Regionalzüge haben meist auch Mehrzweck- oder Gepäckabteile zum Fahrradtransport. Bei lokbespannten Zügen mit Steuerwagen findet man solche Abteile oft im Steuerwagen, also am von der Lok entfernten Zugende.
Für die Sicherung des Fahrrads im Zug ist man selber
verantwortlich. Das schließt die Haftung für eventuelle
Schäden bei Mitreisenden ein. Beim Transport in
Einstiegsräumen sollte das Fahrrad während der Fahrt
festgehalten werden. Ein nicht gesichertes Fahrrad wird bei
plötzlichem Bremsen oder auch schon beim Passieren eines
Weichenfelds umfallen. Fahrräder sollten so transportiert
werden, daß Mitreisende problemlos an ihnen vorbei kommen.
Baustellen.
Bei den öfter mal vorkommenden Schienenersatzverkehren mit
Bussen anstatt S-Bahn oder Regionalzug ist meist eine Fahrradmitnahme
nicht möglich. Man sollte sich vor dem Start einer kombinierten Bahn-
/ Radtour über eventuelle Baustellen im Bahnnetz informieren.
Volle Züge.
Die Fahrradmitnahme kann verweigert werden, wenn der Zug zu voll ist. Ebenso kann die Zahl der Fahrräder pro Zug begrenzt werden. Einen Anspruch auf Fahrradmitnahme gibt es nicht, außer im Fernverkehr bei vorhandener Reservierung. Auf einer Webseite der DB wird eine PDF-Datei mit Informationen zu kritischen Strecken und Zeiten zur Verfügung gestellt. Bei der BOB können nur maximal 12 Fahrräder pro Zugteil mitgenommen werden (siehe auch PDF-Datei).
Gerade für Touren mit Kindern gilt: Informieren Sie sich vorher, lassen Sie sich beraten (Schalter, Radfahrer-Hotline – 01805 151415 / 14 ct/Min.). Das Erlebnis einer Radtour sollte nicht an Problemen beim Radltransport mit der Bahn scheitern.
Besonders problematisch ist der München-Nürnberg-Express
über die Neubaustrecke Ingolstadt – Nürnberg. Am Wochenende
sind im Altmühltal sehr viele Radler unterwegs. Der Versuch, zur
Rückfahrt beispielsweise am Bahnhof Kinding mit Fahrrädern
einzusteigen, wird oft scheitern, da die 16 Fahrradplätze
des Zuges bereits belegt sind. Für Gruppen ist der
München-Nürnberg-Express völlig ungeeignet. Andere Züge
halten in Kinding nicht – es gibt keine Ausweichmöglichkeit.
Die DB warnt seit Mitte Juni in einem Flugblatt.
Gruppen.
Auch kleinere Gruppen mit Fahrrädern sollten sich unbedingt
vorab über die zu erwartende Auslastung der Züge informieren
und sich entsprechend beraten lassen. Bei Gruppen mit mehr als sechs
Fahrrädern ist eine Anmeldung sieben Tage vor der Reise von der
Deutschen Bahn AG vorgeschrieben. Beratung und Anmeldung sind bei
DB-Verkaufsstellen oder über eine eigens eingerichtete
Radfahrer-Hotline unter der Nummer 01805 151415
(14 ct/Min.) möglich. Empfohlen wird die Anmeldung bereits
bei Mitnahme von fünf Fahrrädern.
DB-Fernverkehr.
Ein Fahrradtransport in DB-Fernverkehrszügen sollte nur
mit Reservierung für die Fahrradstellplätze erfolgen.
Die Reservierung ist bei gleichzeitigem Kauf der DB-Fahrradkarte
Fernverkehr kostenlos. Freie Kapazitäten in Fernzügen
können vom Zugpersonal auch ohne Reservierung freigegeben
werden – dies ist aber natürlich ein Glücksspiel.
Weitere Informationen auf einer DB-Webseite.
Kostenlose Fahrradmitnahme in Bayern.
Auf vielen Bahnstrecken außerhalb des MVV ist die
Fahrradmitnahme im Nahverkehr kostenlos. Bei einer Fahrradmitnahme
aus dem MVV hinaus in diese Bereiche braucht man jedoch häufig
trotzdem eine Fahrradkarte, die auch außerhalb des MVV gilt, da
Regionalzüge nur bis zum letzten Halt innerhalb des Verbundgebiets
nach MVV-Tarif fahren.
Richtung Westen beginnt die kostenlose Fahrradmitnahme in Geltendorf
bzw. Mammendorf und schließt unter anderem den gesamten
Regierungsbezirk Schwaben sowie die Strecke nach Lindau auch über
Memmingen – Kißlegg ein. Ebenso enthalten ist die
Ammerseebahn Geltendorf – Weilheim. Nur sehr wenige Züge
erlauben eine Mitnahme des Fahrrads über Mammendorf Richtung
Augsburg, wenn man nur eine MVV-Fahrradtageskarte hat. Meistens ist
bereits Pasing der letzte MVV-Halt. In Geltendorf halten dagegen alle
DB-Regionalzüge, so daß man mit der MVV-Karte auskommt,
wenn man hier die Tarifgrenze überschreitet. Beim
Allgäu-Expreß (ALEX) gilt dies nur für einige wenige
Züge, die in Geltendorf halten.
Achtung: Keine kostenlose
Fahrradmitnahme mehr seit dem 1. Januar 2008.
Richtung Ingolstadt gibt es keine an den MVV angrenzende kostenlose
Fahrradmitnahme.
Richtung Landshut gilt die kostenlose Fahrradmitnahme in
Regionalzügen ab Moosburg und umfaßt über Landshut
hinaus die Strecken nach Mühldorf (und auf dem Umweg über
Neumarkt St. Veit auch die Rottalbahn Richtung Passau) sowie
über Plattling hinaus die Waldbahn-Strecken.
Die Strecke von Landshut Richtung Regensburg
ist nicht enthalten; bis Passau kommt man über Plattling nur bis
Osterhofen. Will man sein Fahrrad aus dem MVV-Gebiet heraus mitnehmen,
reicht eine MVV-Fahrradkarte, falls der benutzte Zug in Moosburg
hält. Bei Zügen, die ihren letzten Halt innerhalb des MVV in
Freising haben, muß ein DB-Angebot zur Fahrradmitnahme genutzt
werden.
Achtung: Keine kostenlose
Fahrradmitnahme mehr seit dem 1. Januar 2008 auf der Strecke
Moosburg – Landshut – Plattling.
Richtung Osten gibt es eine kostenlose Fahrradmitnahme erst im Landkreis
Mühldorf. Da der zum Landkreis Erding gehörende Abschnitt von
Markt Schwaben bis Dorfen nicht im MVV ist, muß also auch bei
Start oder Ziel innerhalb des MVV ein DB-Angebot genutzt werden.
Richtung Rosenheim kann man das Fahrrad in Zügen des Nahverkehrs ab
Ostermünchen oder Holzkirchen mitnehmen. Bei Umsteigen in Holzkirchen
oder Kreuzstraße genügt also beim Start innerhalb des MVV eine
MVV-Fahrradtageskarte. Bei Fahrt über Grafing ist in jedem Fall eine
DB-Fahrradkarte notwendig. Selbst wenn ein DB-Zug in Aßling und
Ostermünchen hält, sind die wenigen Kilometer dazwischen weder
durch den MVV-Tarif noch durch die Regelung zur kostenlosen Fahrradmitnahme
abgedeckt. Die gleiche Situation liegt zwischen Tulling und Forsting auf der
Strecke nach Wasserburg vor.
Im BOB-Netz wurde die kostenlose Fahrradmitnahme zum 1.4.2006 abgeschafft.
Man benötigt also eine DB-Fahrradkarte. Bei einfacher Fahrt im BOB-Netz
außerhalb des MVV kann man auch die neue BOB-Fahrradkarte nutzen. Eine
Kombination mit der MVV-Fahrradtageskarte würde sich aber nur bis
Reichersbeuern, Moosrain oder Darching lohnen.
Richtung Garmisch-Partenkirchen gilt die kostenlose Fahrradmitnahme ab
Tutzing. Dort halten fast alle Regionalzüge. Zur Zeit gibt es
lediglich einzelne Ausnahmen am Sonntag, morgens Richtung Süden und
nachmittags in umgekehrter Richtung. Bei allen anderen Regionalzügen
wird für eine Fahrradmitnahme aus dem MVV-Gebiet Richtung Mittenwald,
Kochel, Oberammergau oder Schongau nur eine MVV-Fahrradkarte benötigt.
Als Besonderheit ist auch auf der Außerfernbahn über das in Tirol
gelegene Reutte nach Pfronten und Kempten die Fahrradmitnahme kostenlos, so
daß hier eine "fahrradfreundliche" Verbindung ins
Allgäuer Netz existiert. Die Ammerseebahn erlaubt die kostenlose
Fahrradmitnahme zwischen dem MVV-Bahnhof Geltendorf und Weilheim.
Achtung: Keine kostenlose
Fahrradmitnahme mehr seit dem 1. Januar 2008 auf der Ammerseebahn, da
der Landkreis Landsberg die entsprechenden Verträge mit der DB wegen
Kostensteigerungen nicht verlängert hat.
Weitere Informationsquellen.
Eine Liste aller bayerischen Bahnstrecken mit kostenloser
Fahrradmitnahme findet man auf einer Webseite von PRO BAHN.
Das Webangebot der DB bietet Tarifinformation und Streckenkarten für Bayern, länderübergreifende Regelungen und Links zu weiteren Informationensquellen.
Beim MVV kann man sich über Bedingungen und Preise der Fahrradmitnahme innerhalb des
Verbunds informieren.
Ausführliche Informationen rund ums Radlfahren gibt es beim
Bayernnetz für Radler, sowie beim
ADFC und bei dessen
Fachausschuß Öffentlicher Verkehr.
Zuletzt geändert am 15.1.2008 / © Edmund Lauterbach – Impressum / Kontakt