Für die hier gemachten Angaben wird keinerlei
Gewähr übernommen! Im Zweifelsfall ist alles in den
Tarifbestimmungen von
MVV,
DB
und BOB
nachzulesen. Alle Daten beziehen sich – sofern nichts anderes
angegeben ist – auf die am 1.4.2008 gültigen Tarife.
Die Tarifänderungen beim MVV zum 1.7.2008 sind berücksichtigt.
Fahrradmitnahme innerhalb des MVV.
Fahrradtageskarte MVV – 2,50 €
U-Bahn, S-Bahn, BOB (bis Holzkirchen), Regionalzüge
(sofern sie nach MVV-Tarif verkehren).
Fahrräder bis zu 20 Zoll Reifengröße und Fahrräder
im zusammengeklappten Zustand werden im MVV unentgeltlich
befördert.
In S- und U-Bahn sind Sperrzeiten zu beachten.
Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 9 Uhr, sowie
zwischen 16 Uhr und 18 Uhr ist in S-Bahnen und U-Bahnen die
Fahrradmitnahme nicht erlaubt. Während der Schulferien gilt nur
die morgendliche Sperrzeit. Verstöße gegen die
Sperrzeitregelung können wie Schwarzfahren behandelt werden
(erhöhtes Beförderungsentgelt 40 € – was
zum Beispiel bei einer Familie mit drei Fahrrädern recht teuer
werden könnte).
Besondere Regelungen.
Fahrräder bis zu 20 Zoll Reifengröße gelten
tariflich nicht als Fahrräder und unterliegen daher nicht der
Sperrzeitregelung. Dreiräder, Liegeräder und
Fahrradanhänger werden nur in Regionalzügen und der
Linie A mitgenommen; Tandems können in der U-Bahn nicht
transportiert werden.
Fahrradmitnahme bei Start oder Ziel außerhalb des MVV.
Fahrradtageskarte Bayern (*) – 4,50 €
DB-Regionalzüge, BOB, S-Bahn, U-Bahn.
DB-Fahrradtageskarte (*) – 4,50 €
DB-Regionalzüge, BOB, S-Bahn.
Bitte beachten Sie die Unterschiede: die Fahrradtageskarte Bayern gilt in den Regionalz gen und S-Bahnen in Bayern sowie bei der Nürnberger und Münchner U-Bahn. Die bundesweite DB-Fahrradtageskarte gilt in den Regionalzügen und S-Bahnen auch außerhalb Bayerns, aber nicht bei der Nürnberger und Münchner U-Bahn.
Leider werden die Fahrradkarten an den DB-Nahverkehrsautomaten im S-Bahn-Netz nur bei Eingabe eines Zielcodes verkauft – was bei einem nicht streckengebundenen Angebot natürlich Unsinn ist. Dabei wird je nach Lage des Zielorts nur die Fahrradtageskarte Bayern oder nur die bundesweite Fahrradtageskarte angeboten. Zusätzlich bekommt man sie in den Menüs für das Bayernticket (nur Fahrradtageskarte Bayern) und das Schönes-Wochenend-Ticket (nur für Samstag oder Sonntag). Da die am Automaten verzeichneten Orte mit Zielcodes in Bayern liegen, scheint es unmöglich, die bundesweit gültige Fahrradtageskarte für Wochentage zu erwerben. Die Automaten akzeptieren aber deutlich mehr Zielcodes als angegeben. Beispielsweise "1400" für Stuttgart, das bekanntlich nicht in Bayern liegt.
An den DB-Fernverkehrsautomaten erhält man Fahrradkarten ohne diese Probleme.
Allerdings akzeptiert nur ein Teil dieser Automaten Bargeld, die Bedienung braucht
etwas mehr Zeit, und die Automaten gibt es nur an einigen S-Bahn-Stationen.
Einzelfahrt-Radlkarte-BOB-Oberland
Nur außerhalb des MVV; gilt nicht in Verbindung mit dem Bayernticket.
Der Fahrschein kostet den halben Erwachsenentarif, maximal 4 €.
DB-Fahrradkarte Fernverkehr (*) für einfache Fahrt
– 9,00 €,
mit Bahncard 6,00 €
DB-Fernzüge, DB-Regionalzüge, BOB, S-Bahn. In Fernzügen
(IC, EC) sind die Stellplätze für Fahrräder häufig
reservierungspflichtig.
Mit einer Bahncard 100 (*) ist die Mitnahme eines Fahrrads kostenlos
(Abschnitt 3.7 der Beförderunsgbedingungen der DB).
DB-Fernzüge, DB-Regionalzüge, BOB (Anerkennung Bahncard 100),
S-Bahn. Eine Reservierung von Stellplätzen in Fernzügen erfolgt
kostenlos.
Anmerkung: Im Folgenden werden die mit (*) gekennzeichneten Fahrscheine unter der Bezeichnung "DB-Fahrradkarte" oder "DB-Angebot" zusammengefaßt, auch wenn sie teilweise an Verkaufsstellen und aus Automaten anderer Anbieter erhältlich sind.
Bei der BOB gibt es zusätzlich eine Radl-Monatskarte im Abonnement (nur in Verbindung mit einer Abo-Jahreskarte oder Abo-Monatskarte für die Begleitperson).
Bei der DB können zusammengeklappte bzw. demontierte Fahrräder (z.B. Falträder) und Fahrradanhänger als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern sie komplett verpackt sind und in den Gepäckablagen am Sitzplatz untergebracht werden können. Die Mitnahme von Liegerädern, Tandems und Dreirädern ist laut DB-Beförderungsbedingungen nur in "besonderen Zügen" möglich.
Bei der BOB werden Fahrräder unter 20 Zoll Reifengröße kostenlos befördert. Es gibt keine grundsätzlichen Einschränkungen für Tandems, Liegeräder, Dreiräder und Fahrradanhänger.
Beim Fehlen eines gültigen Fahrscheins für das Fahrrad
muß damit gerechnet werden, daß ein erhöhtes
Beförderungsentgelt (mindestens 40 €) erhoben wird.
Einschränkungen bei der Fahrradmitnahme.
Im Bahnhof.
Im Bereich der zu einer Bahnstation gehörenden Einrichtungen (beispielsweise Bahnsteige und Bahnhofsunterführungen) sollten Fahrräder geschoben werden. Es wird manchmal erforderlich sein, daß Fahrräder über Treppen getragen werden müssen. Das Gewicht des Fahrrads und den zusätzliche Zeitbedarf, beispielsweise beim Umsteigen, darf man nicht unterschätzen.
Sind an einem Bahnhof Aufzüge vorhanden, ist der Transport
einfacher, aber nicht unbedingt schneller. Man kann sich leider
nicht immer darauf verlassen, daß Aufzüge betriebsbereit
sind, und muß damit rechnen, daß man älteren
Menschen oder Kinderwagen Vorrang gewähren muß. Der
Transport von Fahrrädern auf Rolltreppen ist offiziell
verboten. Unterschätzt man hier das Gewicht des Fahrrads und
hält es falsch, gefährdet man die unterhalb des Fahrrads
auf der Rolltreppe stehenden Menschen.
In den Fahrzeugen.
In der S-Bahn gibt es jeweils im Bereich der ersten und letzten Tür Klappsitze, die hochgeklappt Abstellmöglichkeiten für mehrere Fahrräder bieten. Es sollte aber klar sein, daß auch hier der Transport von Kinderwägen oder Rollstühlen vorgeht. Zusätzlich können pro Einstiegsraum maximal zwei Fahrräder transportiert werden. Letzteres gilt auch für U-Bahn und Regionalzüge. Regionalzüge haben meist auch Mehrzweck- oder Gepäckabteile zum Fahrradtransport. Bei lokbespannten Zügen mit Steuerwagen findet man solche Abteile oft im Steuerwagen, also am von der Lok entfernten Zugende.
Für die Sicherung des Fahrrads im Zug ist man selber
verantwortlich. Das schließt die Haftung für eventuelle
Schäden bei Mitreisenden ein. Beim Transport in
Einstiegsräumen sollte das Fahrrad während der Fahrt
festgehalten werden. Ein nicht gesichertes Fahrrad wird bei
plötzlichem Bremsen oder auch schon beim Passieren eines
Weichenfelds umfallen. Fahrräder sollten so transportiert
werden, daß Mitreisende problemlos an ihnen vorbei kommen.
Baustellen.
Bei den öfter mal vorkommenden Schienenersatzverkehren mit
Bussen anstatt S-Bahn oder Regionalzug ist meist eine Fahrradmitnahme
nicht möglich. Man sollte sich vor dem Start einer kombinierten Bahn-
/ Radtour über eventuelle Baustellen im Bahnnetz informieren.
Volle Züge.
Die Fahrradmitnahme kann verweigert werden, wenn der Zug zu voll ist. Ebenso kann die Zahl der Fahrräder pro Zug begrenzt werden. Einen Anspruch auf Fahrradmitnahme gibt es nicht, außer im Fernverkehr bei vorhandener Reservierung. Im Internetangebot der DB wird eine PDF-Datei mit Informationen zu kritischen Strecken und Zeiten zur Verfügung gestellt. Bei der BOB können nur maximal 12 Fahrräder pro Zugteil mitgenommen werden (siehe auch PDF-Datei).
Gerade für Touren mit Kindern gilt: Informieren Sie sich vorher, lassen Sie sich beraten (Schalter, Telefon – 01805 996633 / 14 ct/Min.). Das Erlebnis einer Radtour sollte nicht an Problemen beim Radltransport mit der Bahn scheitern.
Besonders problematisch ist der München-Nürnberg-Express
über die Neubaustrecke Ingolstadt – Nürnberg. Am Wochenende
sind im Altmühltal sehr viele Radler unterwegs. Der Versuch, zur
Rückfahrt beispielsweise am Bahnhof Kinding mit Fahrrädern
einzusteigen, wird oft scheitern, da die 16 Fahrradplätze
des Zuges bereits belegt sind. Für Gruppen ist der
München-Nürnberg-Express völlig ungeeignet. Andere Züge
halten in Kinding nicht – es gibt keine Ausweichmöglichkeit.
Die DB warnt seit Mitte Juni in einem Flugblatt.
Gruppen.
Auch kleinere Gruppen mit Fahrrädern sollten sich unbedingt
vorab über die zu erwartende Auslastung der Züge informieren
und sich entsprechend beraten lassen. Bei Gruppen mit mehr als sechs
Fahrrädern ist eine Anmeldung sieben Tage vor der Reise von der
Deutschen Bahn AG vorgeschrieben. Beratung und Anmeldung sind bei
DB-Verkaufsstellen oder telefonisch unter der Nummer 01805 996633
(14 ct/Min.) möglich. Empfohlen wird die Anmeldung bereits
bei Mitnahme von fünf Fahrrädern.
DB-Fernverkehr.
Ein Fahrradtransport in DB-Fernverkehrszügen sollte nur
mit Reservierung für die Fahrradstellplätze erfolgen.
Die Reservierung ist bei gleichzeitigem Kauf der DB-Fahrradkarte
Fernverkehr kostenlos. Freie Kapazitäten in Fernzügen
können vom Zugpersonal auch ohne Reservierung freigegeben
werden – dies ist aber natürlich ein Glücksspiel.
Weitere Informationen auf einer DB-Webseite.
Kostenlose Fahrradmitnahme in Bayern.
Auf vielen Bahnstrecken außerhalb des MVV ist die Fahrradmitnahme im Nahverkehr kostenlos. Bei einer Fahrradmitnahme aus dem MVV hinaus in diese Bereiche braucht man jedoch häufig trotzdem eine Fahrradkarte, die auch außerhalb des MVV gilt, da Regionalzüge nur bis zum letzten Halt innerhalb des Verbundgebiets nach MVV-Tarif fahren.
Bitte beachten Sie: Bei einer Fahrradmitnahme aus dem MVV hinaus in Bereiche mit kostenloser Fahrradmitnahme braucht man in einigen Fällen trotzdem eine Fahrradkarte, die auch außerhalb des MVV gilt, da Regionalzüge nur bis zum letzten Halt innerhalb des Verbundgebiets nach MVV-Tarif fahren. Hält ein Zug Richtung Weilheim und Garmisch-Partenkirchen beispielweise nicht in Tutzing, gilt auch die MVV-Fahrradkarte in diesem Zug nicht bis zur MVV-Grenze.
Achtung: Seit 14.12.2008 keine kostenlose Fahrradmitnahme mehr zwischen Weilheim und Schongau. Alle anderen Regelungen wurden zunächst bis 31.3.2009 verlängert. Siehe Bericht von PRO BAHN.
Nachträgliche Änderung? Am
8.1.2009 hat die DB AG die Liste zur kostenlosen Fahrradmitnahme
in Bayern geändert. Im Landkreis Weilheim-Schongau wurde nicht nur die Strecke
Weilheim – Schongau, sondern auch der Abschnitt Tutzing – Uffing der
Hauptstrecke Richtung Garmisch-Partenkirchen aus der Liste entfernt. Ebenso fehlt
jetzt die Kochelseebahn Tutzing – Kochel. Dies widerspricht leider den
Aussagen, die gegenüber PRO BAHN gemacht wurden, so daß dies alles
etwas unklar ist.
Richtung Garmisch-Partenkirchen gilt die kostenlose Fahrradmitnahme ab
Tutzing – oder doch erst ab Uffing (siehe
oben)? Sollten die Einschränkungen gemäß der DB-Liste
wirklich gelten, gibt es Richtung Garmisch-Partenkirchen keine an den
MVV angrenzende kostenlose Fahrradmitnahme!
Anderfalls gilt:
In Tutzing halten fast alle Regionalzüge. Zur Zeit gibt es
lediglich einzelne Ausnahmen am Sonntag, morgens Richtung Süden und
nachmittags in umgekehrter Richtung. Bei allen anderen Regionalzügen
wird für eine Fahrradmitnahme aus dem MVV-Gebiet Richtung Mittenwald,
Kochel, Oberammergau oder Schongau nur eine MVV-Fahrradkarte benötigt.
Als Besonderheit ist auch auf der Außerfernbahn über das in Tirol
gelegene Reutte nach Pfronten und Kempten die Fahrradmitnahme kostenlos, so
daß hier eine "fahrradfreundliche" Verbindung ins
Allgäuer Netz existiert. Die kostenlose Fahrradmitnahme auf der
Ammerseebahn Weilheim – Geltendorf wurde zum 1. Januar 2008
abgeschafft.
Richtung Westen: Zum 1. Januar 2008 wurde die kostenlose
Fahrradmitnahme in den Landkreisen Landsberg und Augsburg abgeschafft.
Bitte eine DB-Fahrradkarte erwerben. Für Fahrten nur innerhalb
des Augsburger Verkehrsverbundes kostet die Fahrradmitnahme 1,50 €.
Richtung Ingolstadt gibt es keine an den MVV angrenzende kostenlose
Fahrradmitnahme.
Richtung Landshut: Die kostenlose Fahrradmitnahme auf der Strecke
Moosburg – Landshut – Plattling wurde zum 1. Januar 2008
abgeschafft. Bitte eine DB-Fahrradkarte erwerben. Kostenlos ist weiterhin
die Fahrradmitnahme zwischen Landshut und Mühldorf.
Richtung Osten gibt es eine kostenlose Fahrradmitnahme erst im Landkreis
Mühldorf. Da der zum Landkreis Erding gehörende Abschnitt von
Markt Schwaben bis Dorfen nicht im MVV ist, muß auch bei
Start oder Ziel innerhalb des MVV ein DB-Angebot genutzt werden.
Richtung Rosenheim kann man das Fahrrad in Zügen des Nahverkehrs ab
Ostermünchen oder Holzkirchen mitnehmen. Beim Start innerhalb des MVV mit
Umsteigen in Holzkirchen oder Kreuzstraße genügt eine
MVV-Fahrradtageskarte. Fährt man über Grafing ist in jedem Fall eine
DB-Fahrradkarte notwendig. Selbst wenn ein DB-Zug in Aßling und
Ostermünchen hält, sind die wenigen Kilometer dazwischen weder
durch den MVV-Tarif noch durch die Regelung zur kostenlosen Fahrradmitnahme
abgedeckt. Die gleiche Situation liegt zwischen Tulling und Forsting auf der
Strecke nach Wasserburg vor.
Im BOB-Netz wurde die kostenlose Fahrradmitnahme bereits zum 1.4.2006
abgeschafft. Man benötigt eine DB-Fahrradkarte. Bei einfacher Fahrt im
BOB-Netz außerhalb des MVV kann man auch die BOB-Fahrradkarte nutzen.
Eine Kombination mit der MVV-Fahrradtageskarte würde sich aber nur bis
Reichersbeuern, Moosrain oder Darching lohnen.
Weitere Informationsquellen.
Erläuterungen und Links zur Fahrradmitnahme in Bayern findet
man auf einer Webseite von PRO BAHN.
Das Webangebot der DB bietet Tarifinformation für Bayern, länderübergreifende Regelungen zum Fahrradtransport und Links zu weiteren Informationensquellen.
Beim MVV kann man sich über Bedingungen und Preise der Fahrradmitnahme innerhalb des
Verbunds informieren.
Ausführliche Informationen rund ums Radlfahren gibt es beim
Bayernnetz für Radler, sowie beim
ADFC und bei dessen
Fachausschuß Öffentlicher Verkehr.
Zuletzt geändert am 1.4.2009 / © Edmund Lauterbach – Impressum / Kontakt