Fahrradmitnahme im und um den MVV
Änderungen ab 1. April 2009 beachten!

 


 
Für die hier gemachten Angaben wird keinerlei Gewähr übernommen! Im Zweifelsfall ist alles in den Tarifbestimmungen von MVV, DB und BOB nachzulesen. Alle Daten beziehen sich – sofern nichts anderes angegeben ist – auf die am 1.4.2008 gültigen Tarife. Die Tarifänderungen beim MVV zum 1.7.2008 sind berücksichtigt.


 
Fahrradmitnahme innerhalb des MVV.
 


 
Fahrradmitnahme bei Start oder Ziel außerhalb des MVV.
 

Anmerkung:   Im Folgenden werden die mit (*) gekennzeichneten Fahrscheine unter der Bezeichnung "DB-Fahrradkarte" oder "DB-Angebot" zusammengefaßt, auch wenn sie teilweise an Verkaufsstellen und aus Automaten anderer Anbieter erhältlich sind.
 

Bei der BOB gibt es zusätzlich eine Radl-Monatskarte im Abonnement (nur in Verbindung mit einer Abo-Jahreskarte oder Abo-Monatskarte für die Begleitperson).

Bei der DB können zusammengeklappte bzw. demontierte Fahrräder (z.B. Falträder) und Fahrradanhänger als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern sie komplett verpackt sind und in den Gepäckablagen am Sitzplatz untergebracht werden können. Die Mitnahme von Liegerädern, Tandems und Dreirädern ist laut DB-Beförderungsbedingungen nur in "besonderen Zügen" möglich.

Bei der BOB werden Fahrräder unter 20 Zoll Reifengröße kostenlos befördert. Es gibt keine grundsätzlichen Einschränkungen für Tandems, Liegeräder, Dreiräder und Fahrradanhänger.

Beim Fehlen eines gültigen Fahrscheins für das Fahrrad muß damit gerechnet werden, daß ein erhöhtes Beförderungsentgelt (mindestens 40 €) erhoben wird.
 


 
Einschränkungen bei der Fahrradmitnahme.
 


Änderungen ab 1. April 2009 beachten!
Kostenlose Fahrradmitnahme entfällt.

Ausnahmen (nicht in der Nähe des MVV-Gebiets)

 
Kostenlose Fahrradmitnahme in Bayern.
 

Auf vielen Bahnstrecken außerhalb des MVV ist die Fahrradmitnahme im Nahverkehr kostenlos. Bei einer Fahrradmitnahme aus dem MVV hinaus in diese Bereiche braucht man jedoch häufig trotzdem eine Fahrradkarte, die auch außerhalb des MVV gilt, da Regionalzüge nur bis zum letzten Halt innerhalb des Verbundgebiets nach MVV-Tarif fahren.

Bitte beachten Sie: Bei einer Fahrradmitnahme aus dem MVV hinaus in Bereiche mit kostenloser Fahrradmitnahme braucht man in einigen Fällen trotzdem eine Fahrradkarte, die auch außerhalb des MVV gilt, da Regionalzüge nur bis zum letzten Halt innerhalb des Verbundgebiets nach MVV-Tarif fahren. Hält ein Zug Richtung Weilheim und Garmisch-Partenkirchen beispielweise nicht in Tutzing, gilt auch die MVV-Fahrradkarte in diesem Zug nicht bis zur MVV-Grenze.

Achtung:  Seit 14.12.2008 keine kostenlose Fahrradmitnahme mehr zwischen Weilheim und Schongau. Alle anderen Regelungen wurden zunächst bis 31.3.2009 verlängert. Siehe Bericht von PRO BAHN.

Nachträgliche Änderung?  Am 8.1.2009 hat die DB AG die Liste zur kostenlosen Fahrradmitnahme in Bayern geändert. Im Landkreis Weilheim-Schongau wurde nicht nur die Strecke Weilheim – Schongau, sondern auch der Abschnitt Tutzing – Uffing der Hauptstrecke Richtung Garmisch-Partenkirchen aus der Liste entfernt. Ebenso fehlt jetzt die Kochelseebahn Tutzing – Kochel. Dies widerspricht leider den Aussagen, die gegenüber PRO BAHN gemacht wurden, so daß dies alles etwas unklar ist.
 

Änderungen ab 1. April 2009 beachten!
Kostenlose Fahrradmitnahme entfällt.

Ausnahmen (nicht in der Nähe des MVV-Gebiets)

 
Weitere Informationsquellen.
 


 
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Zuletzt geändert am 1.4.2009 / © Edmund Lauterbach – Impressum / Kontakt