MVV-Tarif – Was tun?

Positionspapier des Fahrgastverbands PRO BAHN

– März 1997 –



 
 

Forderungen des Fahrgastverbands PRO BAHN an einen zukünftigen MVV-Tarif

Ein Nahverkehrstarif muß so einfach sein, daß ihn auch der Gelegenheitsfahrgast versteht. Derzeit erfüllt der MVV-Tarif diese Bedingung nicht. Darüber hinaus setzt der Tarif die Kunden des MVV sachlich nicht nötigen Ungerechtigkeiten aus. An vielen Stellen des Verbundgebietes werden die Bürger dadurch von einer stärkeren Nutzung des öffentlichen Verkehrs abgeschreckt. Trotz eines guten Leistungsangebots des MVV werden zahlreiche Wege mit dem PKW zurückgelegt.

Günstige Angebote wie die Grüne Karte, Tageskarten und Mehrtageskarten oder auch der Jugendpaß werden von der MVV GmbH und den im MVV zusammengeschlossenen Aufgabenträgern nicht aggressiv genug beworben. Diese Angebote könnten bei richtigem Marketing verstärkt zum Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr beitragen. Die Darstellung der einzelnen Tarifangebote ist selbst im MVV-Fahrplanbuch zu unübersichtlich.

An eine geplante Reform der Struktur des MVV-Tarifs stellt PRO BAHN folgende Mindestanforderungen:


 

Grundsätzliche Überlegungen zur Tarifstruktur
 

- A - Räumliche Aufteilung

Für den MVV-Tarif bestehen folgende Möglichkeiten einer geographischen Aufteilung:

  1. Tarif mit wenigen Ringzonen und einer großen einheitlichen Innenzone (zur Zeit gültige Unterteilung).
     
  2. Aufspaltung des Innenraums in Kernzone und Ring (wie bis vor einigen Jahren).
     
  3. Zusätzlich zu 2 eine radiale Unterteilung für den Innenraum und die Außenraumringe. Dies führt zu einem Zonen- bzw. "Waben"-Tarif.
     
  4. Aufteilung des Innenraums in zwei Hälften (beispielsweise entlang der S-Bahn-Achse Pasing – Trudering). Die Innenstadt sollte zu beiden Zonen gehören.
     
  5. Anzahl der Außenzonen (Ringe) erhöhen, eventuell mit radialer Unterteilung (siehe 3).
     
Grenzkorrekturen müssen auf jeden Fall durchgeführt werden. Die Grenzen der Zonen sind stärker an Gemeinde- und Kreisgrenzen zu orientieren. Der MVV-Innenraum sollte – unabhängig von einer weiteren Unterteilung – dem Gebiet der Stadt München entsprechen.

Negativbeispiel 1: Haar - Ottendichl - Gronsdorf (Fahrweg der Buslinie 242)

Haar liegt auf der Innenraumgrenze, Ottendichl außerhalb, Gronsdorf im Innenraum. Alle genannte Orte gehören zur Gemeinde Haar. Eine Kurzstreckenfahrt auf der Linie 242 ist also günstig. Für Fahrten nach München mit der S-Bahn wird aber bis zum Bahnhof das Auto genutzt, da ansonsten der doppelte Fahrpreis zu zahlen ist.

Negativbeispiel 2: Eching

Der S-Bahnhof Eching liegt auf der Grenze zwischen erster und zweiter Außenzone. Alle übrigen Echinger (Bus-) Haltestellen liegen in der zweiten Außenzone. Das macht jeden Ortsbusverkehr als Zubringer zur S-Bahn sofort unsinnig und fördert das Zuparken des Bahnhofs.

Aus dem zweiten Beispiel folgt auch, daß Haltestellen auf Tarifgrenzen nicht immer von Vorteil sind. Auf Tarifgrenzen sollten aber Haltestellen liegen, die sich unmittelbar an politischen Grenzen befinden (z. B.: Karlsfeld oder Gronsdorf) und deren fußläufiges Einzugsgebiet auf beiden Seiten der Grenze liegt.

Nach Möglichkeit sollte keine Tarifgrenze durch geschlossen besiedelte Gebiete mit Erschließung in beiden Richtungen verlaufen. Beispielsweise sollte die Tarifgrenze nicht zwischen Eching und Neufahrn sondern in den besiedlungsarmen Gebieten nördlich oder südlich liegen. Die Zonenaufteilung muß mehr mit den geographischen Gegebenheiten übereinstimmen (negatives Beispiel: Flughafen).
 

- B - Fahrscheine

- C - Kurzstreckentarif

Bestand:

Vier Haltestellen, davon maximal zwei mit Schnellbahnen bilden eine Kurzstrecke. Außerhalb Münchens ist jede Fahrt innerhalb einer Gemeinde eine Kurzstrecke. An den Haltestellen sind die per Kurzstrecke erreichbaren Ziele aufgelistet, allerdings nicht im Regionalbusverkehr.

Es gibt Verzerrungen, Ungerechtigkeiten und für den ungeübten Fahrgast einige Fallen (z. B. Buslinien mit wechselnden Fahrtstrecken). Die Gemeinderegelung führt zu sehr unterschiedlich großen Zonen. Beispielsweise ist die Stadt Freising mit 40000 Einwohnern ein einziger Kurzstreckenbereich.

In anderen Verbünden gibt es auch für Kurzstrecken häufig eine verbundweite Einteilung in Zonen (als Teilzonen der Bartarifzonen). In diesem Fall kann man zur Fahrgastinformation an jeder Haltestelle genau den Ausschnitt des Linienplans abbilden, der mit dem Kurzstreckentarif befahren werden kann. Dies erleichtert für ortsfremde Fahrgäste das Auffinden der Zielhaltestelle, da Haltestellennamen oft nichtssagend sind.

Ungerechtigkeiten – insbesondere an der Innenraumgrenze – müssen wegfallen. Wenn auf einer Linie zwischen A und B der Kurzstreckentarif gilt, so muß dies auch für leicht abweichende Linienführungen gelten – und zwar in beide Richtungen. Die Gemeinderegelung sollte modifiziert werden. Dies wäre im Außenraum eine Kompensation zu Einahmeminderungen durch Verbesserungen im Normaltarif. Bei der Darstellung des Kurzstreckentarifs an Haltestellen sollten grafische Mittel eingesetzt werden.
 

- D - Sonstiges


 

Anhang: Ein Tarifmodell für den MVV
 

Vorbemerkung:

Das vorgestellte Tarifmodell soll nicht das einzig mögliche Tarifmodell sein. Es ist lediglich ein Tarifmodell, in das unsere Überlegungen eingeflossen sind. Zudem werden bewußt Optionen offen gelassen. Es gibt sicher gleich gut geeignete Tarifmodelle. Die Bewertung unterliegt letztlich subjektiven Kriterien. Das ideale Modell, das gerecht und einfach ist, und mit dem alle Betroffenen zufrieden sind, wird es nicht geben.

Im Folgenden gilt: Alle DM-Beträge sind beispielhaft.
Sie sind kein Tarifvorschlag des Fahrgastverbands PRO BAHN!

 

Zoneneinteilung:

Prinzip: Eher mehr Zonen als weniger!

Im Außenraum zusätzlich radiale Zonengrenzen; jedoch nicht auf den S-Bahn-Strecken sondern in den "Leerräumen" dazwischen und möglichst entlang politischer Grenzen. Auf dem Abschnitt München - Freising sollten so zum Beispiel 4 Zonen außerhalb der Stadt durchfahren werden, insgesamt müßte für 6 Zonen bezahlt werden. Eine wünschenswerte Aufteilung der Stadt München in mehrere Zonen sollte durch eine Regelung Stadtgebiet = eine Tarifstufe (= 2 Zonen) kompensiert werden.
 

Bartarif:

 Preis-                    Einzelfahrschein            Streifenkarte (15 DM)
 stufe                      Erw.     Kinder	       Erw.                Kinder
   A      bis 2 Zonen      3,80 DM   1,70 DM    2 Str. =  3,00 DM    1 Str. = 1,50 DM
   B    3 bis 4 Zonen      6,00 DM   1,70 DM    3 Str. =  4,50 DM    1 Str. = 1,50 DM
   C    5 bis 7 Zonen      9,50 DM   3,80 DM    5 Str. =  7,50 DM    2 Str. = 3,00 DM
   D  Gesamttarifgebiet   15,00 DM   3,80 DM    8 Str. = 12,00 DM    2 Str. = 3,00 DM

Der Kindertarif orientiert sich stark am Bestand. In anderen Verbünden liegt er in der Regel bei 50 % des Erwachsenentarifs. Da bei Streifenkarten die Streifenzahl nicht mehr linear zur Zonenzahl ist, sollte auf der Rückseite der Streifenkarte abgedruckt sein, wieviele Streifen man für eine bestimmte Zonenzahl braucht. Aufgrund der einfachen Struktur des Bartarifs werden für diese Information lediglich vier Zeilen benötigt.
 

Kurzstrecke: (= Preisstufe K)

Entweder wird die Haltestellenregelung / Gemeinderegelung modifiziert oder die Bartarifzonen werden so verkleinert, daß eine Zone der Kurzstrecke entspricht. Letzteres erfordert aber eine deutlich engere Zoneneinteilung für den Bartarif als heute und eine andere Gestaltung der Preisstufen als oben vorgeschlagen.

Aus dem Prinzip "Kurzstrecke = 1 Streifen" und dem Vorschlag beim Preis für die Einzelfahrt für Kinder ebenfalls mit einem Streifen auf der normalen Streifenkarte zu beginnen folgt, daß ohne zusätzliche Streifenkarte kein eigener Kinder-Kurzstreckentarif gestaltet werden kann. Sollen Kinder für die Kurzstrecke weniger als 1,50 DM zahlen, müßte für den gesamten Kindertarif wieder eine eigene Streifenkarte benutzt werden.
 

24-Stunden-Karte:

Einstiegszone und alle Zonen, die mit Preisstufe A (Bartarif) erreichbar sind: 10 DM
Einstiegszone und alle Zonen, die mit Preisstufe B (Bartarif) erreichbar sind: 15 DM
Einstiegszone und alle Zonen, die mit Preisstufe C (Bartarif) erreichbar sind: 20 DM
Gesamttarifgebiet: 25 DM

Außerhalb des Zeitraums Montag bis Freitag, 6 - 9 Uhr gilt die 24-Stunden-Karte grundsätzlich für 2 Erwachsene und 3 Kinder (oder beliebig viele eigene Kinder).
 

Zeitkarten:


Für 24-Stunden-Karte und Grüne Karte ist auf jeden Fall eine Harmonisierung der Geltungsbereiche anzustreben. Dies führt im Vergleich zur heutigen Tageskarte zu sinnvolleren Geltungsbereichen. Aufgrund großzügigerer allgemeiner Mitnahmeregelungen können dafür Partner- und Kindertageskarte entfallen.

 
 


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