Dieser Text basiert auf einem Artikel
für die PRO BAHN Post März 2012.
Bearbeitungsstand: 16.2.2012

 
 

 


VDV fordert "höhere Strafzahlungen für Schwarzfahrer"

Der Verband Deutscher Verkehrsbetriebe (VDV) will das erhöhte Beförderungsentgelt weiter hochsetzen. Schützenhilfe leistet unter anderem auch die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG). Reflexhaft wird nur die kriminelle Energie der "Schwarzfahrer" als mögliche Ursache unterstellt. Natürlich gibt es Leute, die das Fahren ohne Fahrschein als Sport und Verspottung der zahlenden Fahrgäste betrachten. Aber die Strafen treffen viel zu oft auch Leute, die mit Fahrscheinautomaten nicht zurechtkommen, die es vor Abfahrt nicht schaffen, den Fahrschein zu lösen, oder die ihren Fahrschein schlicht vergessen haben.

Schon in der Überschrift der VDV-Meldung wird dies alles ignoriert und es ist nur von "Schwarzfahrern" und "Strafzahlungen" die Rede. Dadurch wird in der Öffentlichkeit und bei den Medien ein falscher Eindruck erweckt. Und weil man das auch beim VDV weiß, kann man den Umgang mit diesem sensiblen Thema nur als polemisch bezeichnen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist eine zivilrechtliche Forderung des Verkehrsbetriebes. Um eine Bestrafung zu erreichen, muss der mutmaßliche Beförderungserschleicher aufgrund § 265a des Strafgesetzbuchs verurteilt werden.

Nicht den richtigen Fahrschein zu haben, kann auch dem unbedarften Fahrgast passieren. Die Verkehrsbetriebe tragen durch komplizierte Tarife, langwierige Automatenbedienung sowie durch Verringerung der Zahl der Verkaufsstellen zu diesen Problemen bei. An vielen Bahnhöfen wurde nicht nur der personalbediente Verkauf, sondern auch die Anzahl der Fahrscheinautomaten reduziert.

Eine Verteuerung des erhöhten Beförderungsentgeltes wird die notorischen Schwarzfahrer nicht von ihrem Tun abhalten. Die Leute, die sich im Tarif- und Automatengewirr verirren, werden aber durch eine solche Erhöhung noch mehr bestraft als bisher. Wer sich im Öffentlichen Verkehr und seinen Tarifen unsicher fühlt, wird die Wahl seines Verkehrsmittels von dem vom VDV vorgeschlagenen Schritt beeinflussen lassen. Wer einmal "ertappt" wurde, obwohl die Erschleichung der Beförderung eigentlich nicht seine Absicht war, hätte dann einen noch besseren Grund, auf das Auto umzusteigen.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Verkehrsbetriebe mit dem vorgeschlagenen Schritt in erster Linie die Kosten für Fahrscheinkontrollen senken wollen. Die Idee dahinter ist, dass die Abschreckung einer hohen Strafzahlung genauso wirkt wie die Abschreckung durch eine ausreichend hohe Zahl an Kontrollen.

Die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) meldeten am 2.2.2012, dass die Quote ihrer Fahrscheinbeanstandungen von 6,3 Prozent im Vorjahr auf 4,73 Prozent in 2011 gefallen sei, weil man die Zahl der Kontrollen um ein Drittel erhöht habe (siehe Querverweise). Solche Zahlen werden vom VDV und anderen Verkehrsbetrieben anscheinend nicht zur Kenntnis genommen. Stattdessen ist die Kontrolldichte immer weiter verringert worden. In einigen Bereichen ist "Schwarzfahren" inzwischen ein absolut sicheres Geschäft. Da werden auch höhere Strafen nicht wirken, weil die Profis unter den Leuten ohne Fahrschein dies wissen.

Der einzige effiziente Weg beim Kampf gegen Schwarzfahrer ist, die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass jemand, der absichtlich ohne Fahrschein unterwegs ist, auch ertappt wird. Nur so können Wiederholungstäter von Fahrgästen, die aus Versehen nicht den richtigen Fahrschein haben, unterschieden werden. Darüber hinaus muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass insbesondere Wiederholungstäter strafrechtlich erfolgreich verurteilt werden können. Vielleicht kann auch eine Einstufung als Ordnungswidrigkeit mit entsprechend hohem Bußgeld die Verfahren vereinfachen. Verkehrsbetriebe sollten aber nicht versuchen, als staatliche Exekutive aufzutreten.

Im Übrigen: Warum geht man bei Öffentlichen Verkehr andere Wege als im Straßenverkehr? Die Seuche des Falschparkens (z.B. Blockieren von Bushaltestellen) in unseren Städten wird meist nur mit 5 bis 15 Euro bestraft. Für 35 Euro darf man innerorts 20 km/h zu schnell fahren, ab 25 Euro jemand die Vorfahrt nehmen. Aber einmal ohne Fahrschein zu fahren ist wohl verglichen damit die gefährlichere und kriminellere Handlung.

Edmund Lauterbach

Querverweise:

  • Pressemitteilung VDV vom 1.2.2012.
     
  • Laut Bericht der Kölnischen Rundschau vom 3.2.2012 (vorletzter Abschnitt) wurde in Köln die Zahl der Fahrscheinkontrollen erhöht, und der Anteil Fahrscheinbeanstandungen sank.
     
  • Laut Bericht der Sächsischen Zeitung vom 9.2.2012 sind die Zahlen aus sächsischen Großstädten zu Fahrscheinbeanstandungen, zur Kontrolldichte und zur Berechung der potenziellen Verluste recht uneinheitlich.
     
  • § 265a Strafgesetzbuch, "Erschleichen von Leistungen".
     
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldkatalog):
    –  innerorts 20 km/h zu schnell
    –  Stichwort Haltestelle
    –  bis 40 Euro
     
  • Ein Artikel der taz vom 9.2.2013 zeigt, wie das dem Zivilrecht unterliegende "Erhöhte Beförderungsentgelt" zu Drohgebährden und Einschüchterungsversuchen gegenüber dem Fahrgast führt. Dies ist letztlich auch eine Folge der Bewertung als Straftat anstatt als Ordnungswidrigkeit, die den Ärger für beide Seiten maximiert.
     
  • Der Fahrgastverband PRO BAHN hat im April 2013 die Empfehlung der Länder-Verkehrsminister-Konferenz kritisiert, das "Erhöhte Beförderungsentgelt" von 40 auf 60 Euro zu erhöhen. Angesichts zahlreicher Streitfälle, bei denen Fahrgäste zum Schwarzfahrer gestempelt werden, weil sie unabsichtlich keinen gültigen Fahrschein haben, und angesichts der oft unverständlichen Tarifinformationen, wäre es stattdessen besser, nur die Strafe für Wiederholungstäter heraufzusetzen.
     
  • In einer Pressemitteilung hat der Fahrgastverband PRO BAHN im November 2014 erneut die geplante einseitige Verteuerung des "Erhöhten Beförderungsentgelt" kritisiert. Die fehlende Differenzierung und das fehlende Eingehen auf die Probleme der Fahrgäste ist typisch für die heutige Verkehrspolitik. DB und Verkehrsbetriebe handeln sicherlich nicht kundenorientiert, wenn sie ihren Lobbyverband VDV zum Durchdrücken von reinen Eigeninteressen instrumentalisieren und verunsicherte Fahrgäste in dieselbe Ecke wie Straftäter stellen.
     
  • In einem Leitartikel der Frankfurter Rundschau vom 20.2.2015 wird gefordert, Schwarzfahrer zu entkriminalisieren, indem man es von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabstuft. Es wird erwähnt, dass "jedermann" das Erhöhte Beförderungsgeld als Strafe begreife, und dass neben der Kriminalisierung (auch von Fahrgästen, die unbeabsichtigt in eine Tariffalle tappen) die Kosten für die Allgemeinheit durch Strafverfahren und Strafvollzug erheblich seien.
     
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Februar 2015 eine Stellungnahme zum "Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Vorschriften über das erhöhte Beförderungsentgelt" veröffentlicht: "Richtigen Fahrschein kaufen leicht machen – Schwarzfahren ohne Vorsatz nicht kriminalisieren". Der vzbv spricht sich gegen die Kriminalisierung zahlungswilliger Fahrgäste aus und sieht in der von Verkehrsbetrieben und Politik geplanten Erhöhung eine zusätzliche Hürde zur Nutzung des ÖPNV. Stattdessen fordert er, Tarife und Vertrieb der Verkehrsunternehmen so zu gestalten, dass Fahrgäste nicht zu Schwarzfahrern gemacht werden.
     
 

 


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