Dieser Text basiert auf einem Artikel
für die PRO BAHN Post August 2023.
Bearbeitungsstand: 22.7.2023


 
Ergänzungen

Quellen und weiterführende Dokumente
 

Kleine Änderungen bei der Fahrradmitnahme

Letztes Jahr gab es die Mög­lich­keit an einer Umfrage "Fahrrad und S-Bahn" von DB Regio teilzunehmen. Unter anderem wurde gefragt, ob Fahr­gäste bereit sind, mehr zu zahlen, wenn sie ihr Fahrrad auch während der bekannten MVV-Sperr­zeiten mitnehmen können. Als ein Ergebnis hat die Münchner S-Bahn nun die Sperr­zeiten bei der Fahrrad­mit­nahme aufgehoben, wenn man mit einer Fahrrad­tages­karte Bayern unterwegs ist. Die kostet 6 Euro und unter­scheidet sich von der MVV-Fahrrad­tages­karte (3,30 Euro), für die die Sperr­zeiten weiterhin gelten. Ebenso gelten in der Münchner U-Bahn auch mit Fahrrad­tages­karte Bayern weiter die üblichen Sperr­zeiten.

In den Schul­ferien gibt es bei der S-Bahn keine Sperr­zeiten für die Fahrrad­mit­nahme, in der U-Bahn ist sie am Nach­mittag auf­ge­hoben. Andere bayerische Verbünde wie der Verkehrs­verbund Groß­raum Nürn­berg (VGN) haben zur Fahrrad­mit­nahme andere Regeln als der MVV. Außerdem gibt es eine bundes­weite Fahrrad­tages­karte Nahverkehr (6 Euro), die nicht in der U-Bahn gilt, und für die die Sperr­zeiten der S-Bahn weiterhin gelten.

Foto Fahrrad vor S-Bahn
Welche Fahrrad­karte ist die richtige für die Mitnahme in der Bahn?

Ein Versuch, die verschiedenen Regeln zusammen­zufassen:

  • Fahrradtageskarte MVV 3,30 €
    • Sperrzeit S-Bahn + U-Bahn außerhalb Schul­ferien morgens und nach­mittags
    • Sperrzeit S-Bahn + U-Bahn in den Schul­ferien nur morgens
    • Keine Mitnahme in MVV-Bussen (außer Linie 958) und Tram­bahnen
  • Fahrradtageskarte Bayern 6,00 €
    • Keine Sperrzeit in der Münchner S-Bahn
    • Sperrzeit U-Bahn außerhalb Schul­ferien morgens und nach­mittags
    • Sperrzeit U-Bahn in den Schul­ferien nur morgens
    • Sperrzeit S-Bahn Nürnberg nur morgens
    • Gilt im VGN in Straßen­bahnen und Bussen (es gibt Ausnahmen)
    • Keine Mitnahme in MVV-Bussen und Tram­bahnen
  • Fahrradtageskarte Deutschlandtarif 6,00 €
    • Gilt nicht in U-Bahn, Tram, Bus (und nicht im Fern­verkehr)
    • Sperrzeit S-Bahn München außerhalb Schul­ferien morgens und nach­mittags
    • Sperrzeit S-Bahn München in den Schul­ferien nur morgens
    • Sperrzeit S-Bahn Nürnberg nur morgens
  • Fahrradkarte Fernverkehr 9,00 €
    • Gilt auf "ausgewählten Verbindungen" im Fern­verkehr (reservierungs­pflichtig)
    • Sperrzeit S-Bahn München außerhalb Schul­ferien morgens und nach­mittags
    • Sperrzeit S-Bahn München in den Schul­ferien nur morgens
    • Sperrzeit S-Bahn Nürnberg nur morgens
    • Gilt nicht in U-Bahn, Tram, Bus

Alle Angaben ohne Gewähr für die Richtig­keit oder Voll­ständig­keit; Stand Juli 2023.

Die üblichen Sperr­zeiten im MVV sind jeweils montags bis freitags 6 bis 9 Uhr und 16 bis 18 Uhr. Die Sperr­zeiten entfallen an Feiertagen, teilweise in den Schul­ferien (siehe oben), für kleine Kinder­fahrräder (bis 12,5 Zoll) und zusammen­geklappte Räder. Für Fahrräder bis Reifen­größe 20 Zoll ist im MVV und im VGN die Mitnahme kostenlos (bayern­weite Freigabe in diesem Jahr ent­fallen), es gelten aber die Sperr­zeiten. Detail­lierte Regeln sind in einer Meldung auf den Web­seiten von PRO BAHN sowie hier im Anhang verlinkt.

Edmund Lauterbach

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Ergänzungen

  • Neu ab 10.12.2023 ist das Bayerische SPNV-Ticket Rad ("Basti-R"), das mit Einschränkungen die Fahrradmitnahme zum Preis von 1,00 € erlaubt (Pressemitteilung).
    • Es gibt mehrere SPNV-Linien, in denen das Basti-R nicht gilt.
    • Es gilt nicht innerhalb von Verkehrsverbünden.
      Ein Basti-R beispielsweise von München nach Landshut sollte aber eine Fahrradmitnahme auch nach Freising oder Moosburg erlauben, wenn für die Personen Fahrscheine entsprechender Gütigkeit vorhanden sind (z.B. Deutschlandticket).
    • Das Basti-R gilt montags bis freitags nicht von 3 bis 9 Uhr.
    • Bei Mitnahme in S-Bahnen sind weitergehende Sperrzeiten zu beachten.
    • Im Sommer (15.3. – 3.10.) gilt das Basti-R nicht an Wochenenden (Freitag ab 12 Uhr bis Montag 9 Uhr), nicht an bayernweiten Feiertagen und nicht an Maria Himmelfahrt (15. August).
    • Gilt nicht in U-Bahn, Tram, Bus.
    • Basti-R ist keine Tageskarte sondern gilt streckenbezogen.
  • Im Artikel nicht erwähnt ist die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern (Preisliste).
    • Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte gilt nicht innerhalb von Verkehrsverbünden.
    • Es handelt sich nicht um eine Tageskarte sondern sie ist streckenbezogen.
    • Gilt nicht in U-Bahn, Tram, Bus.
    • Bei Nutzung in S-Bahnen sind Sperrzeiten zu beachten.
  • Mitnahme von Kindern mit Fahrrädern:
    • Besitzen begleitende Erwachsene eine gültige Fahrradtageskarte Bayern oder eine Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern, können die bis zu 3 kostenfrei mitfahrenden Kinder bis 14 Jahre auch ihr Fahrrad in allen Nahverkehrszügen im Geltungsbereich unentgeltlich mitnehmen.
    • Beim MVV ist mit der Fahrradtageskarte Bayern eine kostenlose Mitnahme von Fahrrädern mitreisender Kinder für Fahrten innerhalb des Verbundgebietes (S-Bahn, U-Bahn) nicht möglich.
    • Im MVV (S-Bahn/U-Bahn) gilt: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen ihr Fahrrad nur mit einer Begleitperson (mindestens 15 Jahre alt) mitnehmen. Dabei muss für jedes Kind unter 12 Jahren mit Fahrrad eine eigene Begleitperson dabei sein.
  • Kinderfahrräder, kleine Fahrräder, Klappfahrräder:

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