Dieser Text basiert auf einem Artikel
für die PRO BAHN Post August 2023. Bearbeitungsstand: 22.7.2023 |
Quellen und weiterführende Dokumente
Kleine Änderungen bei der Fahrradmitnahme
Letztes Jahr gab es die Möglichkeit an einer Umfrage "Fahrrad und S-Bahn" von DB Regio teilzunehmen. Unter anderem wurde gefragt, ob Fahrgäste bereit sind, mehr zu zahlen, wenn sie ihr Fahrrad auch während der bekannten MVV-Sperrzeiten mitnehmen können. Als ein Ergebnis hat die Münchner S-Bahn nun die Sperrzeiten bei der Fahrradmitnahme aufgehoben, wenn man mit einer Fahrradtageskarte Bayern unterwegs ist. Die kostet 6 Euro und unterscheidet sich von der MVV-Fahrradtageskarte (3,30 Euro), für die die Sperrzeiten weiterhin gelten. Ebenso gelten in der Münchner U-Bahn auch mit Fahrradtageskarte Bayern weiter die üblichen Sperrzeiten.
In den Schulferien gibt es bei der S-Bahn keine Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme, in der U-Bahn ist sie am Nachmittag aufgehoben. Andere bayerische Verbünde wie der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) haben zur Fahrradmitnahme andere Regeln als der MVV. Außerdem gibt es eine bundesweite Fahrradtageskarte Nahverkehr (6 Euro), die nicht in der U-Bahn gilt, und für die die Sperrzeiten der S-Bahn weiterhin gelten.
Welche Fahrradkarte ist die
richtige für die Mitnahme in der Bahn?
Ein Versuch, die verschiedenen Regeln zusammenzufassen:
Alle Angaben ohne Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit; Stand Juli 2023.
Die üblichen Sperrzeiten im MVV sind jeweils montags bis freitags 6 bis 9 Uhr und 16 bis 18 Uhr. Die Sperrzeiten entfallen an Feiertagen, teilweise in den Schulferien (siehe oben), für kleine Kinderfahrräder (bis 12,5 Zoll) und zusammengeklappte Räder. Für Fahrräder bis Reifengröße 20 Zoll ist im MVV und im VGN die Mitnahme kostenlos (bayernweite Freigabe in diesem Jahr entfallen), es gelten aber die Sperrzeiten. Detaillierte Regeln sind in einer Meldung auf den Webseiten von PRO BAHN sowie hier im Anhang verlinkt.
Edmund Lauterbach
Ergänzungen
Quellen und weiterführende Dokumente
© Edmund Lauterbach – 30.11.2023 /
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