Dieser Text basiert auf einem Artikel
für die PRO BAHN Post März 2013.
Bearbeitungsstand: 23.2.2013

 
 

 


PRO BAHN fordert Vereinfachungen beim MVV-Tarif
Reform der Einnahmeaufteilung im Sinne der Fahrgäste nutzen

Ende des Jahres 2013 soll laut Medienberichten eine neue Einnahmeaufteilung zwischen den Unternehmen im Münchner Verkehrsverbund (MVV) in Kraft treten. Die alte Aufteilung gilt seit langem als veraltet und behindert die Weiterentwicklung des Verbundes.

Veraltet sind allerdings auch einige Regelungen des MVV-Tarifs. So müssen Fahrgäste, die über die Verbundgrenze hinausfahren, jeweils im Fahrplan nachschauen, bis zu welcher Station ihr Zug nach Verbundtarif fährt. Der Fahrpreis hängt in diesem Fall davon ab, an welchen Bahnhöfen ein Zug hält. Besitzt ein Fahrgast beispielsweise eine Zeitkarte für den MVV-Gesamtraum, muss er vor jeder Fahrt über die MVV-Grenze hinweg prüfen, ob sein Zug an der Tarifgrenze hält, oder ob er einen Anschlussfahrschein ab einem Bahnhof weiter innen erwerben muss.

Diese Regelung ist eigentlich ein unmöglicher Zustand, da unnötigerweise der Fahrplan eines Zuges mit der Frage verknüpft wird, wie viel eine Fahrt kostet. Das entspricht bei weitem nicht modernen Konzepten für einen ÖV-Tarif und führt dazu, dass Fahrgäste unabsichtlich zu Schwarzfahrern werden können. Wenn man kurzfristig umdisponiert und einen Zug früher oder später nimmt als beabsichtigt, steht man schnell ohne gültigen Fahrschein da.

Seit langem fordert PRO BAHN, dass der Tarif unabhängig von den Zughalten immer bis zur MVV-Grenze gilt. Da Tarif und Finanzierungsregelung zusammenhängen, besteht 2013 eine neue Chance für eine vereinfachte und fahrgastgerechtere Regelung. PRO BAHN hat sich daher in Briefen an MVV-Gesellschafter und Bahnunternehmen im MVV mit der Bitte gewandt, diese Chance jetzt zu ergreifen, und gleichzeitig mit einer neuen Einnahmeaufteilung auch einen verbesserten MVV-Tarif zu verabschieden.

Im Zuge einer solchen Tarifvereinfachung muss aus Sicht von PRO BAHN auch eine Regelung wieder abgeschafft werden, die den Fahrgästen seit Ende 2009 das Leben erschwert. Bis dahin war es möglich, MVV-Fahrscheine und Bahnfahrkarten an jedem Bahnhof im MVV-Gebiet aneinander zu stückeln. Dies ist seither nur noch möglich, wenn der Zug dort auch hält.

Bekannt geworden war die Regelung damals nicht durch die Öffentlichkeitsarbeit des MVV sondern durch Handzettel für die Pendler der Südostbayernbahn. Wer von Mühldorf nach München pendelt und dort mit Tram oder U-Bahn weiterfährt, nutzte bis 2009 häufig die Kombination einer MVV-Innenraumkarte mit einer DB-Zeitkarte bis Feldkirchen. Seitdem brauchen die Pendler entweder mehr Zeitkartenringe im MVV oder sie müssen die Fahrkarten überlappend wählen, so dass ein Stück des Weges doppelt gezahlt wird.

Damals sahen sich MVV und Verkehrsunternehmen auch auf Bitte von PRO BAHN hin nicht in der Lage, diese unsinnige Regelung zurückzunehmen und zu einer kundenorientierten Haltung zurückzukehren.

Man kann nur hoffen, dass durch eine neue Einnahmeaufteilung auch der Weg zu einer moderneren Tarifstruktur geöffnet wird. Wenn MVV-Fahrscheine immer bis zur MVV-Grenze gelten, und wenn man die 2009 eingeführte Regelung zur Stückelung von MVV- und Bahnfahrkarten abschafft, wird der Tarif um ein eigentlich wesensfremdes Element bereinigt. Sowohl der allgemeine Eisenbahntarif als auch der MVV-Tarif kennen intern solche Abhängigkeiten nicht. Normale Bahnfahrscheine und MVV-Fahrscheine können innerhalb des jeweiligen Tarifs auch dann kombiniert werden, wenn sie an Punkten aneinander stoßen, an denen der genutzte Zug nicht hält.

Durch die vorgeschlagenen Neuregelungen wird der Tarif einfacher und die Gefahr, unabsichtlich zum Schwarzfahrer zu werden, wird geringer. PRO BAHN hat daher die Verantwortlichen gebeten, Verhandlungen zu den Vorschlägen aufzunehmen und hofft auf ein kundenfreundliches Ergebnis.

Eine Pressemitteilung zum Thema findet man im Internet unter www.pro-bahn.de/oberbayern/presse.

Edmund Lauterbach
 

Querverweise:

 


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