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für die PRO BAHN Post September 2004. Bearbeitungsstand: 9.8.2004 |
Status und Weiterentwicklung des DB-Preissystems
Rabatte auf Rabatte? Zum 15.12.2002 führte die Deutsche Bahn AG zunächst als Ersatz für die Bahncard mit 50 Prozent Rabatt eine Bahncard 25 ein. Es gab damit nur noch 25 Prozent Rabatt, aber eine langjährige Forderung von PRO BAHN, daß die Bahncard auch auf Angebotspreise eine Ermäßigung bringt, wurde erfüllt. Eigentlich wurde diese Forderung sogar übererfüllt, da sowohl auf den Mitfahrerpreis als auch auf die gleichzeitig eingeführten Sparpreise der Bahncard-Rabatt voll angerechnet wurde. Was die DB aber nicht beachtete, war die Existenz eines Kundenkreises, der die Bahncard 50 im Alltagsverkehr nutzte, und daher auf Flexibilität und günstige Preise angewiesen war. Wie bekannt ist, folgten ein halbes Jahr Proteste und zurückgehende Fahrgastzahlen, sowie ein Image-Schaden, der bis heute nachwirkt. Zum 1.8.2003 führte die DB die Bahncard 50 wieder ein. Diese war mit den ebenfalls reformierten Sparpreisen nicht kombinierbar. Die Kombinierbarkeit der Bahncard 25 mit den Sparpreisen wurden zunächst beibehalten, aber auf den Zeitraum bis zum 30.9.2004 beschränkt. Am 5.8.2004 gab die Deutsche Bahn AG nun bekannt, daß die Kombination Bahncard 25 und Sparpreise auch nach dem 30. September den vollen Rabatt bringt (also im günstigsten Fall 62,5 Prozent für Einzelreisende und 81,25 Prozent für Mitfahrer). Was bedeutet dies alles nun aus Fahrgastsicht?
Wie könnte man es besser machen?
Wie könnte so etwas aussehen?
Unten wird eine solche Tabelle als Beitrag zur weiteren Diskussion angegeben. Die Sparpreise, die eine Buchung drei Tage im Voraus erforden, werden mit "Spar1" und "Spar2" bezeichnet, die Rabatte ohne Vorbuchung findet man in der Spalte "Normal". Als zusätzliche Komponente wurde ein Mitfahrerrabatt für Kinder aufgenommen, die nicht mit ihren Eltern oder Großeltern sondern mit anderen Personen gemeinsam reisen. Dies ist auch ein Punkt des jetzigen Preissystems, der Mißverständnisse provoziert. Als Resultat ist immer der prozentuale Rabattsatz angegeben. Das heißt, bei einem Grundpreis von beispielsweise 60 Euro und einem Rabattsatz von 60 Prozent bezahlt die betreffende Person noch 24 Euro.
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© Edmund Lauterbach –
10.8.2004 / Impressum / Kontakt