Der MVV-Tarif ist auch nach der sogenannten Strukturrefom kompliziert geblieben. Als Abschluß dieser Reform wurde im Dezember 1999 zusammen mit einer Preiserhöhung für Mai 2000 beschlossen, ein "München XXL"-Ticket ab Mai 2001 einzuführen (Pressemitteilung des MVV). Dieses Ticket soll für den MVV-Innenraum und die zwei anschließenden Zeitkartenzonen (!) gelten und so die Preisstufe zwischen Innen- und Außenraum etwas verringern. Daß man auch vorher schon preisgünstig zwischen Innenraum und dem unmittelbaren Umland fahren kann, zeigt der Abschnitt "Innenraum plus Kurzstrecke" auf diesen Seiten. Man wird sehen, ob das XXL-Ticket diese Preise unterbietet. Auf jeden Fall löst es nicht die Probleme des bestehenden Normaltarifs mit Streifenkarten und führt sicher nicht zu einer Vereinfachung der Tarifstruktur.
Der Fahrgastverband PRO BAHN hat bereits 1997 ein Konzept für eine wirklich reformierte MVV-Tarifstruktur vorgelegt, das die Schaffung immer neuer Zusatz-Tarife und Extra-Angebote, die letztendlich nur für Verwirrung sorgen, vermeidet.
Auf diesen Seiten sind einige Hinweise und Preisvergleiche zusammengestellt, die helfen sollen, den bestehenden MVV-Tarif zu nutzen.
Für die hier gemachten Angaben wird keinerlei Gewähr übernommen! Im Zweifelsfall ist alles in den MVV-Tarifbestimmungen nachzulesen.
Erlaubte TarifkombinationenWeniger erlaubte Tarifkombinationen
Innenraum plus erste Außenraum-Zone
Kombination von Außenraum-Tageskarte mit Kurzstrecken im Innenraum
Kombination von Außenraum-Tageskarte mit Innenraum-Zonentarif
Vom Innenraum in die dritte Außenraum-Zone
Grüne Karte
MVV-Tarif und Fahrscheine der Deutschen Bahn AG
Besondere Angebote der Deutschen Bahn AG
Angebote des MVV für Jugendliche und nicht mehr ganz Jugendliche
Archiv: Diese Tips bezogen auf den MVV Tarif 1999/2000
Neu: Erläuterungen zu den Auswirkungen des Tarifs "München XXL" ab 10.6.2001
Unstrittig erlaubt ist die Kombination von Streifenkarten (auch Kurzstrecke) mit Tageskarten, auf die sich die unten stehenden Tabellen beziehen. Eine solche Kombinationsmöglichkeit besteht auch zwischen allen Fahrscheinen des Bartarifs und allen Zeitkarten. Dies ist in den beiden folgenden Abschnitten der MVV-Tarifbestimmungen geregelt:
"Wenn der Inhaber einer Zeitkarte über deren örtlichen Geltungsbereich hinausfahren will, so kann er für die außerhalb des Geltungsbereichs seiner Zeitkarte zurückzulegende Fahrtstrecke eine Fahrkarte des Bartarifs verwenden und diese bereits innerhalb des Geltungsbereichs der Zeitkarte entwerten."Liegt auf der Grenze des Geltungsbereichs der Zeitkarte / Tageskarte keine Haltestelle, so ist nach Auskunft des MVV trotzdem der Fahrpreis für die Anschlußfahrkarte erst ab dieser Grenze zu berechnen. Es wird dort quasi "ein imaginärer Haltepunkt angenommen". Das heißt, mit einer Tageskarte Innenraum kommt man immer wirklich bis zur Tarifgrenze zwischen Innenraum und Außenraum und nicht nur bis zur letzten Haltestelle im Innenraum. Allerdings kommt man mit ihr nicht unbedingt bis zur ersten Haltestelle, die im MVV-Außenraum liegt (z.B. nicht nach Ismaning). Dies gilt analog für die Tageskarte Außenraum."Der Fahrpreis für die Anschlußfahrkarte ist so zu berechnen, wie wenn die Fahrt an der Grenze des Geltungsbereichs der Zeitkarte angetreten würde. Die Anschlußfahrkarte gilt nur in Verbindung mit der Zeitkarte für die gesamte Beförderungsstrecke. Die Geltungsdauer der Anschlußkarte richtet sich nach der Zahl der Bartarifzonen, die auf der Gesamtstrecke (Zeitkarte und Anschlußfahrkarte) benötigt werden. Diese Regelung gilt entsprechend für Tageskarten und für Kongreß-Tickets."
Quelle: Gemeinschaftstarif der in der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen; Teil A: Gemeinsame Beförderungsbedingungen; §5; Abschnitt (8).
Beispiele: | Fahrt vom Hauptbahnhof nach Hallbergmoos, der Fahrgast besitzt eine
Zeit- oder Tageskarte mit Gültigkeit im Innenraum. Es sind auf der
Streifenkarte 4 Streifen für den Abschnitt Innenraumgrenze - Hallbergmoos
zu entwerten, obwohl die S8 keine Haltestelle genau auf der Grenze besitzt.
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Fahrt vom Marienplatz zu den TU-Forschungsinstituten in Garching mit
Umsteigen in Garching-Hochbrück von der U6 auf eine Buslinie. Der
Fahrgast besitzt beispielsweise eine Grüne Karte Innenraum und muß
ab Tarifgrenze noch 2 Streifen auf der Streifenkarte stempeln. |
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Jemand hat eine Zeitkarte für die Ringe 1 bis 8 (Innenraum plus
erste Außenzone) und möchte nach Petershausen fahren. Man muß
2 Streifen zusätzlich entwerten. |
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Will man zum Flughafen, und hat eine Zeitkarte für die Ringe 1
bis 12 (Innenraum plus erste und zweite Außenzone), reichen ebenfalls
2 zusätzliche Streifen. Dies ist keine Kurzstrecke, weil der Kurzstreckentarif
jeweils auf den Abschnitten vor Flughafen-Besucherpark ausgeschlossen ist.
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Weniger erlaubte Tarifkombinationen
In seinen Tarifbestimmungen
verbietet der MVV die Kombination von Normaltarif und Kurzstrecke auf einer
Streifenkarte oder die Kombination von Streifenkarten und Einzelfahrschein.
Man muß also auch von den obengenannten Orten ins Stadtzentrum 4
Streifen und nicht 3 Streifen (2 für den Innenraum plus 1 für
Kurzstrecke) stempeln. Diese Regelung ist sehr umstritten. Es existiert
ein Gerichtsurteil
(lokale Kopie), das die entsprechende
Klausel der MVV-Tarifbestimmungen
für ungültig erklärt. Ob dieses Urteil über den konkreten
Fall hinaus rechtsbindend ist, ist jedoch ebenfalls umstritten (eine
Meinung hierzu).
Es gibt auch Fälle, bei denen eine Kombination von Kurzstrecke
und Normaltarif nicht eindeutig nachprüfbar ist. Will man beispielsweise
von Unterschleißheim zum Hauptbahnhof, kann man außer die durchgehende
S-Bahn zu benutzen, auch in Feldmoching in die U-Bahn umsteigen. Feldmoching
liegt auf der Tarifgrenze. Von Unterschleißheim nach Feldmoching
gilt der Kurzstreckentarif. Unterbricht man dort die Fahrt, kann man sie
anschließend (z.B. mit der U-Bahn) fortsetzen. Für die erste
Etappe stempelt man einen und für die zweite Etappe in Feldmoching
zwei Streifen. Die Ersparnis beträgt nach dem seit Mai 2000 gültigen Tarif
1,60 DM pro Person.
Auch die (offiziell nicht erlaubte) Kombination zweier Kurzstrecken
kann interessant sein. Beispiel: Von Kieferngarten zu den Garchinger TU-Instituten.
Der offizielle Tarif ist 4 Streifen auf der Streifenkarte. Zur Zeit muß
man auf dieser Strecke in Garching-Hochbrück umsteigen. Entwertet
man in Kieferngarten zunächst einen Streifen für die Kurzstrecke
(2 Stationen) bis Garching-Hochbrück und im Bus zu den TU-Instituten
nochmals einen Streifen für die Busfahrt innerhalb einer Gemeinde
(ist außerhalb Münchens immer eine Kurzstrecke), so kommt man
für die Hälfte des offiziellen Fahrpreises ans Ziel.
Zuletzt geändert am 5.4.2001 / © Edmund Lauterbach – Impressum / Kontakt