Fahrradmitnahme im und um den MVV

 


 
Für die hier gemachten Angaben wird keinerlei Gewähr übernommen! Alle Daten beziehen sich – sofern nichts anderes angegeben ist – auf die am 15.3.2010 gültigen Tarife.

Im Zweifelsfall ist alles in den Tarifbestimmungen des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV), der Deutschen Bahn (DB) und der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) nachzulesen. .

Bei ALEX und Bayerischer Regiobahn (BRB) gelten die Tarifregelungen der DB. Bei der BOB und innerhalb von Verkehrsverbünden gibt es abweichende Regelungen. Dies ist auch bei Ausflügen Richtung Augsburg zu beachten, wenn man die Bahn nur innerhalb des Augsburger Verkehrsverbundes (AVV) nutzt, oder für das in direkt anstoßende MVV-Gebiet bereits Fahrschein und Fahrradkarte besitzt. Ein direkte Kombination von AVV- und MVV-Fahrscheinen ist nur möglich, wenn ein Zug benutzt wird, der in Althegnenberg, Haspelmoor oder Mammendorf hält.


 
Fahrradmitnahme innerhalb des MVV.
 

  • Fahrradtageskarte MVV  –  2,50 €
    U-Bahn, S-Bahn, BOB (bis Holzkirchen), ALEX (bis Geltendorf und Moosburg), DB-Regionalzüge (sofern sie nach MVV-Tarif verkehren).

    Fahrräder bis zu 20 Zoll Reifengröße und Fahrräder im zusammengeklappten Zustand werden im MVV unentgeltlich befördert.

    Tipp: Wenn auf die Nutzung der U-Bahn verzichtet werden kann, wird bei der Mitnahme eigener Kinder die Fahrradtageskarte Bayern (siehe unten) auch innerhalb des MVV günstiger sein.
     

  • In S- und U-Bahn sind Sperrzeiten zu beachten.

    Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 9 Uhr, sowie zwischen 16 Uhr und 18 Uhr ist in S-Bahnen und U-Bahnen die Fahrradmitnahme nicht erlaubt. Während der Schulferien gilt nur die morgendliche Sperrzeit. Verstöße gegen die Sperrzeitregelung können wie Schwarzfahren behandelt werden (erhöhtes Beförderungsentgelt 40 € – was zum Beispiel bei einer Familie mit drei Fahrrädern recht teuer werden könnte).
     

  • Besondere Regelungen.

    Fahrräder bis zu 20 Zoll Reifengröße gelten tariflich nicht als Fahrräder und unterliegen daher nicht der Sperrzeitregelung. Dreiräder, Liegeräder und Fahrradanhänger werden nur in Regionalzügen und der Linie A mitgenommen; Tandems können in der U-Bahn nicht transportiert werden.
     


 
Fahrradmitnahme bei Start oder Ziel außerhalb des MVV.
 

  • Fahrradtageskarte Bayern  –  4,50 €
    DB-Regionalzüge, BOB, ALEX, BRB, S-Bahn, U-Bahn.

    Besitzen Eltern oder Großeltern eine gültige Fahrradtageskarte Bayern, können in deren Begleitung beliebig viele eigene Kinder oder Enkelkinder unter 15 Jahren kostenlos ihr Fahrrad mitnehmen.
    Achtung: Diese Mitnahmeregelung gilt nicht in der Münchner und Nürnberger U-Bahn!

    Kinderräder bis zu 20 Zoll Reifengröße werden unentgeltlich befördert.
     

  • DB-Fahrradtageskarte  –  4,50 €
    DB-Regionalzüge, BOB, ALEX, BRB, S-Bahn.

    Bitte beachten Sie die Unterschiede: Die Fahrradtageskarte Bayern gilt in den Regionalzügen und S-Bahnen in Bayern sowie bei der Nürnberger und Münchner U-Bahn. Die bundesweite DB-Fahrradtageskarte gilt in den Regionalzügen und S-Bahnen auch außerhalb Bayerns, aber nicht bei der Nürnberger und Münchner U-Bahn. Sie erlaubt nicht die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern eigener Kinder oder Enkel
     

  • Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern
    DB-Regionalzüge, ALEX, BRB, S-Bahn. Der Preis entspricht dem Kindertarif der DB.

    Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern wird bei einfacher Fahrt für Strecken bis 50 Kilometer, bei Hin- und Rückfahrt für Strecken bis 20 Kilometer ausgegeben.

    Die Kurzstreckenkarte gilt nicht für Fahrten, die komplett innerhalb von Verkehrsverbünden stattfinden.

    Besitzen Eltern oder Großeltern eine gültige Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern, können in deren Begleitung beliebig viele eigene Kinder oder Enkelkinder unter 15 Jahren kostenlos ihr Fahrrad mitnehmen. Kinderräder bis zu 20 Zoll Reifengröße werden unentgeltlich befördert.
     

  • Einzelfahrt-Radlkarte-BOB-Oberland
    Gilt im BOB-Netz außerhalb des MVV; nicht in Verbindung mit dem Bayernticket. Der Fahrschein kostet den halben Erwachsenentarif.

    Bei der BOB gilt ebenfalls die Familienregelung: Besitzen Eltern oder Großeltern eine gültige Einzelfahrt-Radlkarte-BOB-Oberland, können in deren Begleitung beliebig viele eigene Kinder oder Enkelkinder unter 15 Jahren kostenlos ihr Fahrrad mitnehmen. Ebenso werden Fahrräder bis 20 Zoll Reifengröße kostenlos mitgenommen.
     

  • DB-Fahrradkarte Fernverkehr für einfache Fahrt  –  9,00 €, mit Bahncard 6,00 €
    DB-Fernzüge, DB-Regionalzüge, BOB, ALEX, BRB, S-Bahn. In Fernzügen (IC, EC) sind die Stellplätze für Fahrräder häufig reservierungspflichtig.
     

  • Mit einer Bahncard 100 ist die Mitnahme eines Fahrrads kostenlos (Abschnitt 3.7 der Beförderungsbedingungen der DB).
    DB-Fernzüge, DB-Regionalzüge, BOB (Anerkennung Bahncard 100), ALEX, BRB, S-Bahn. Eine Reservierung von Stellplätzen in Fernzügen erfolgt kostenlos.
     

Bei der BOB gibt es zusätzlich eine Radl-Monatskarte im Abonnement (nur in Verbindung mit einer Abo-Jahreskarte oder Abo-Monatskarte für die Begleitperson).

Bei der DB können zusammengeklappte Fahrräder (z.B. Falträder) sowie demontierte und verpackte Fahrräder als kostenloses Handgepäck mitgenommen werden, sofern sie über oder unter dem Sitz sicher verstaut werden können. Die Mitnahme von Liegerädern, Tandems und Dreirädern ist laut DB-Beförderungsbedingungen nur in "besonderen Zügen" möglich. Fahrradanhänger werden demnach nur mitgenommen, wenn sie zusammengefaltet werden können – in der Praxis werden bei entsprechendem Platz wohl Ausnahmen gemacht. In anderen DB-Informationen wird darauf hingewiesen, dass man für Fahrradanhänger eine zweite Fahrradkarte benötigt.

Bei der BOB werden Fahrräder unter 20 Zoll Reifengröße kostenlos befördert. Es gibt keine grundsätzlichen Einschränkungen für Tandems, Liegeräder, Dreiräder und Fahrradanhänger.

Beim Fehlen eines gültigen Fahrscheins für das Fahrrad muss damit gerechnet werden, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt (mindestens 40 €) erhoben wird.
 


 
Hinweise zum Fahrscheinkauf an DB-Automaten.
 

Zur Zeit werden an den Stationen im Münchner S-Bahn-Netz vermehrt die Nahverkehrsautomaten mit Tasten, durch Automaten ersetzt, deren Bildschirme auf Berührung reagieren ("Touchscreen"). Während noch vorhandene ältere Touchscreen-Automaten keine Bargeld annehmen, ist bei den neuen Automaten Barzahlung möglich.

Die folgenden Tipps gelten nicht für die MVV-Fahrradtageskarte, die jeweils bei den MVV-Fahrscheinen zu finden ist.

  • Fahrradkarten aus Tastenautomaten:

    Fahrradkarten gibt es an den DB-Nahverkehrsautomaten im Münchner S-Bahn-Netz auf verschiedene Art und Weise. Die Taste "DB Fahrrad" führt zur Eingabe eines vierstelligen Codes für den Zielbahnhof. Dabei wird je nach Lage des Zielorts nur die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern, Fahrradtageskarte Bayern oder die bundesweite Fahrradtageskarte angeboten.
    Tipp: Da die an Automaten im Raum München verzeichneten Orte mit Zielcodes in Bayern liegen, scheint hier kein Weg zur bundesweiten Fahrradkarte zu führen. Die Automaten akzeptieren aber deutlich mehr Zielcodes als angegeben. Beispielsweise "1400" für Stuttgart, das bekanntlich nicht in Bayern liegt.

    Im Menü für das Bayernticket werden als zusätzliche Wahlmöglichkeiten die Fahrradtageskarte Bayern und die bundesweite Fahrradtageskarte angeboten. Hierbei ist es möglich, das Gültigkeitsdatum der Fahrradkarte einzugeben. Dieser Weg ist, wenn man sicher ist, welche Karte man benötigt, im Vergleich zur Eingabe von Zielcodes wohl der einfachere. Außerdem bekommt man die beiden Fahrradtageskarten auch im Menü für das Schöne-Wochenende-Ticket, allerdings nur für Samstage und Sonntage.

  • Fahrradkarten aus Touchscreen-Automaten:

    Die Angebote für Bayern (Fahrradtageskarte Bayern, Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern) findet man im Menü zum Bayernticket. Hier ist es auch möglich eine Fahrrad-Kurzstreckenkarte für ein anderes Datum und einen anderen Startbahnhof zu erwerben. Kurzstreckenkarten für das BOB-Netz werden an DB-Automaten nicht verkauft.
     


 
Einschränkungen bei der Fahrradmitnahme.
 

  • Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen.
     

  • Im Bahnhof.

    Im Bereich der zu einer Bahnstation gehörenden Einrichtungen (beispielsweise Bahnsteige und Bahnhofsunterführungen) sollten Fahrräder geschoben werden. Es wird manchmal erforderlich sein, dass Fahrräder über Treppen getragen werden müssen. Das Gewicht des Fahrrads und den zusätzlichen Zeitbedarf, beispielsweise beim Umsteigen, darf man nicht unterschätzen.

    Sind an einem Bahnhof Aufzüge vorhanden, ist der Transport einfacher, aber nicht unbedingt schneller. Man kann sich leider nicht immer darauf verlassen, dass Aufzüge betriebsbereit sind, und muss damit rechnen, dass man älteren Menschen oder Kinderwagen Vorrang gewähren muss. Der Transport von Fahrrädern auf Rolltreppen ist offiziell verboten. Unterschätzt man hier das Gewicht des Fahrrads und hält es falsch, gefährdet man die unterhalb des Fahrrads auf der Rolltreppe stehenden Menschen.
     

  • In den Fahrzeugen.

    In der S-Bahn gibt es jeweils im Bereich der ersten und letzten Tür Klappsitze, die hochgeklappt Abstellmöglichkeiten für mehrere Fahrräder bieten. Es sollte aber klar sein, dass auch hier der Transport von Kinderwägen oder Rollstühlen vorgeht. Zusätzlich können pro Einstiegsraum maximal zwei Fahrräder transportiert werden. Letzteres gilt auch für U-Bahn und Regionalzüge. Regionalzüge haben meist auch Mehrzweck- oder Gepäckabteile zum Fahrradtransport. Bei lokbespannten Zügen mit Steuerwagen findet man solche Abteile oft im Steuerwagen, also am von der Lok entfernten Zugende.

    Für die Sicherung des Fahrrads im Zug ist man selber verantwortlich. Das schließt die Haftung für eventuelle Schäden bei Mitreisenden ein. Beim Transport in Einstiegsräumen sollte das Fahrrad während der Fahrt festgehalten werden. Ein nicht gesichertes Fahrrad wird bei plötzlichem Bremsen oder auch schon beim Passieren eines Weichenfelds umfallen. Fahrräder sollten so transportiert werden, dass Mitreisende problemlos an ihnen vorbei kommen. Gepäcktaschen sollten bereits vor Einladen in den Zug vom Fahrrad abgenommen werden.
     

  • Baustellen.

    Bei den öfter mal vorkommenden Schienenersatzverkehren mit Bussen anstatt S-Bahn oder Regionalzug ist meist eine Fahrradmitnahme nicht möglich. Man sollte sich vor dem Start einer kombinierten Bahn- / Radtour über eventuelle Baustellen im Bahnnetz informieren.
     

  • Volle Züge.

    Die Fahrradmitnahme kann verweigert werden, wenn der Zug zu voll ist. Ebenso kann die Zahl der Fahrräder pro Zug begrenzt werden. Einen Anspruch auf Fahrradmitnahme gibt es nicht, außer im Fernverkehr bei vorhandener Reservierung. Im Internetangebot der DB wird eine PDF-Datei mit Informationen zu kritischen Strecken und Zeiten zur Verfügung gestellt. Bei der BOB können nur maximal 12 Fahrräder pro Zugteil mitgenommen werden (siehe auch PDF-Datei).

    Gerade für Touren mit Kindern gilt: Informieren Sie sich vorher, lassen Sie sich beraten (Schalter, Telefon – 01805 996633 / 14 ct/Min.). Das Erlebnis einer Radtour sollte nicht an Problemen beim Radltransport mit der Bahn scheitern.

    Besonders problematisch ist der München-Nürnberg-Express über die Neubaustrecke Ingolstadt – Nürnberg. Am Wochenende sind im Altmühltal sehr viele Radler unterwegs. Der Versuch, zur Rückfahrt beispielsweise am Bahnhof Kinding mit Fahrrädern einzusteigen, wird oft scheitern, da die 16 Fahrradplätze des Zuges bereits belegt sind. Für Gruppen ist der München-Nürnberg-Express völlig ungeeignet. Andere Züge halten in Kinding nicht. Die DB warnte im Sommer 2007 in einem Flugblatt vor den Problemen. Zu einem als Ergänzung fahrenden Fahrradbus zwischen Ingolstadt, Kinding und Allersberg fand sich keine gesicherte Information.
     

  • Gruppen.

    Auch kleinere Gruppen mit Fahrrädern sollten sich unbedingt vorab über die zu erwartende Auslastung der Züge informieren und sich entsprechend beraten lassen. Bei Gruppen mit mehr als sechs Fahrrädern ist eine Anmeldung sieben Tage vor der Reise von der Deutschen Bahn AG vorgeschrieben. Beratung und Anmeldung sind bei DB-Verkaufsstellen oder telefonisch unter der Nummer 01805 996633 (14 ct/Min.) möglich. Empfohlen wird die Anmeldung bereits bei Mitnahme von fünf Fahrrädern.
     

  • DB-Fernverkehr.

    Ein Fahrradtransport in DB-Fernverkehrszügen sollte nur mit Reservierung für die Fahrradstellplätze erfolgen. Die Reservierung ist bei gleichzeitigem Kauf der DB-Fahrradkarte Fernverkehr kostenlos. Freie Kapazitäten in Fernzügen können vom Zugpersonal auch ohne Reservierung freigegeben werden – dies ist aber natürlich ein Glücksspiel. Weitere Informationen auf einer DB-Webseite.
     


 
Die kostenlose Fahrradmitnahme wurde in Bayern zum 1. April 2009 weitgehend abgeschafft.
 

  • Die wenigen Strecken, auf denen Fahrräder noch kostenlos mitgenommen werden können, findet man in einer PDF-Datei der DB.
     
  • Seit dem 1.7.2009 ist die kostenlose Fahrradmitnahme auf Strecken der Südostbayernbahn wieder möglich (Streckenliste / Plakat mit Streckenplan).

    Die Strecken mit kostenloser Fahrradmitnahme grenzen nicht an das Gebiet des MVV an. Richtung Mühldorf endet der MVV-Tarif in Markt Schwaben (Landkreis Erding), die Fahrradmitnahme ist erst ab Schwindegg kostenlos möglich. Richtung Wasserburg besteht wie auch vor dem 1.4.2009 eine Lücke von einer Station zwischen Tulling und Forsting, die weder durch den MVV-Tarif noch durch die Regelung zur kostenlosen Fahrradmitnahme abgedeckt ist. Um von München aus Wasserburg oder Mühldorf zu erreichen, genügt daher die MVV-Fahrradtageskarte nicht, sondern es muss beispielsweise eine Fahrradtageskarte Bayern benutzt werden. Eine Fahrrad-Kurzstreckenkarte kostet zwischen Tulling und Forsting 70 Cent pro Fahrrad und Richtung.
     


 
Fahrradmitnahme im Ausland und anderswo (kleine Auswahl).
 

  • Bei der Fahrradmitnahme ins Ausland muss man unterscheiden zwischen der Mitnahme in internationalen Fernzügen und der Mitnahme in Regionalzügen.

    Die DB bietet für die Fahrradmitnahme in internationalen Fernzügen eine internationale Fahrradkarte zu 10 € an (Reservierungspflicht und Einschränkungen beachten).

    Soll das Fahrrad im Nahverkehr über die Grenze transportiert werden, braucht man für beide Länder eine nationale Fahrradkarte. Für Österreich bedeutet dies beispielsweise:

    • Man kombiniert die Fahrradtageskarte Bayern (4,50 €) mit einer "Regio Biking" Tageskarte der ÖBB (2,50 €). Diese Fahrradkarte gibt es auch als Online-Ticket.
    • Für die Fahrradmitnahme in ÖBB-Fernzügen benötigt man innerhalb Österreichs (auch ÖBB-Korridorzüge Kufstein – Salzburg) eine "Intercity Biking" Fahrradkarte (Tageskarte 6,80 €).
    • In der Außerfernbahn Garmisch-Partenkirchen – Reutte – Pfronten gilt die Fahrradtageskarte Bayern (4,50 €), da diese Strecke von der DB auch in Österreich betrieben wird.
    • Zu den österreichischen Grenzbahnhöfen Salzburg und Kufstein kann ebenfalls die Fahrradtageskarte Bayern genutzt werden.

  • Bei der Salzburger Lokalbahn kostet die Fahrradmitnahme 1,30 €.

  • In der Lokalbahn Endorf – Obing ist die Fahrradmitnahme kostenlos.

  • Die Fahrradmitnahme innerhalb des Augsburger Verkehrsverbundes kostet 1,60 € (Tageskarte). Die Mitnahme ist nur in Regionalzügen der Deutschen Bahn und der Bayerischen Regiobahn erlaubt.

  • Auf einigen oberbayerischen Seen ist die Fahrradmitnahme auf den Schiffen möglich, soweit es der begrenzte Platz erlaubt. Die Fahrradkarte kostet auf Starnberger See und Ammersee 2,50 €, auf dem Tegernsee 2,00 €, auf dem Chiemsee 3,00 €, auf dem Staffelsee 1,50 € und auf dem Kochelsee 1,00 €.
     


 
Weitere Informationsquellen.
 


 

 
Die Entwicklung der Fahrradmitnahme in den letzten Jahren kann man anhand folgender Archivseiten verfolgen:

Fahrradmitnahme 2006/2007
Fahrradmitnahme 2007/2008
Fahrradmitnahme 2008/2009 (vor dem 1.4.2009)

 
Beim PRO BAHN Oberbayern gibt es diese Tipps leicht gekürzt als PDF-Datei.



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Zuletzt geändert am 15.4.2010 / © Edmund Lauterbach – Impressum / Kontakt