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Sparen mit dem MVV
Einige Hinweise dazu, wie man bei der Benutzung der Verkehrsmittel des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes ab und zu den einen oder anderen Euro sparen kann.



Der MVV-Tarif ist auch nach der sogenannten Strukturrefom kompliziert geblieben. Als Abschluß dieser Reform wurde im Dezember 1999 zusammen mit einer Preiserhöhung für Mai 2000 beschlossen, ein "München XXL"-Ticket ab Sommer 2001 einzuführen (Pressemitteilung des MVV). Dieses Ticket gilt nun seit dem 10. Juni 2001 für den MVV-Innenraum und die beiden anschließenden Zeitkartenringe (!) und soll so die Preisstufe zwischen Innen- und Außenraum etwas verringern. Leider löst das XXL-Ticket nicht die Probleme des bestehenden Normaltarifs mit Streifenkarten sondern es macht die Tarifstruktur noch etwas komplizierter als sie vor Juni 2001 war. Siehe auch entsprechende Erläuterungen.

Der Fahrgastverband PRO BAHN hat bereits 1997 ein Konzept für eine wirklich reformierte MVV-Tarifstruktur vorgelegt, das die Schaffung immer neuer Zusatz-Tarife und Extra-Angebote, die letztendlich nur für Verwirrung sorgen, vermeidet.

Auf diesen Seiten sind einige Hinweise und Preisvergleiche zusammengestellt, die helfen sollen, den bestehenden MVV-Tarif zu nutzen.


Für die hier gemachten Angaben wird keinerlei Gewähr übernommen! Im Zweifelsfall ist alles in den MVV-Tarifbestimmungen nachzulesen.


Wie alle Sonderzeichen, muß das Euro-Symbol auf HTML-Seiten kodiert werden. Hierfür gibt es verschiedene HTML-Codierungen:

Kodierung Ergebnis
Schriftart Browser Schriftart Dokument*
variable Zeichenbreite feste Zeichenbreite Beispiel: Helvetica / Arial
€
€
€
€
* Darstellung hängt von Browser-Konfiguration ab
Falls Sie außer ganz links auch in anderen Spalten eine HTML-Kodierung sehen, kann der Browser diese nicht interpretieren. Falls Sie in den drei rechten Spalten weder das Euro-Symbol noch die HTML-Kodierung sehen, enthält die verwendete Schriftart eventuell kein Euro-Symbol. Im Folgenden wird für das Euro-Symbol die Kodierung € (Unicode) verwendet, da beispielsweise Netscape 4 Probleme mit € hat und der Internet-Explorer 4 die beiden anderen Möglichkeiten nicht interpretiert. Es gilt also:
 
1 € = 1,95583 DM

Und für alle Fälle sind auch noch die Webseiten mit DM-Preisangaben vorhanden.



Themen:
Erlaubte Tarifkombinationen

Weniger erlaubte Tarifkombinationen

Innenraum plus Kurzstrecke

Innenraum plus erste Außenraum-Zone

Kombination von Außenraum-Tageskarte mit Kurzstrecken im Innenraum

Kombination von Außenraum-Tageskarte mit Innenraum-Zonentarif

Vom Innenraum in die dritte Außenraum-Zone

Durchquerung des Innenraums

Weitere Tariftips

Grüne Karte
MVV-Tarif und Fahrscheine der Deutschen Bahn AG
"Scheinbares" Überqueren der MVV-Außengrenze
Im BOB-Land
Züge ohne MVV-Tarif im MVV-Binnenverkehr
Besondere Angebote der Deutschen Bahn AG
Angebote des MVV für Jugendliche und nicht mehr ganz Jugendliche
Erläuterungen zu den Auswirkungen des Tarifs "München XXL" ab 10.6.2001
Tabellen mit Preisbeispielen für Fahrscheine ins BOB-Netz

Neu: Ein Artikel der Süddeutschen Zeitung nennt weitere Tips für den MVV.


Archiv: Diese Tips bezogen auf die DM-Preise des MVV-Tarifs 2001


Erlaubte Tarifkombinationen

Unstrittig erlaubt ist die Kombination von Streifenkarten (auch Kurzstrecke) mit Tageskarten, auf die sich die unten stehenden Tabellen beziehen. Eine solche Kombinationsmöglichkeit besteht auch zwischen allen Fahrscheinen des Bartarifs und allen Zeitkarten. Dies ist in den beiden folgenden Abschnitten der MVV-Tarifbestimmungen geregelt:

"Wenn der Inhaber einer Zeitkarte über deren örtlichen Geltungsbereich hinausfahren will, so kann er für die außerhalb des Geltungsbereichs seiner Zeitkarte zurückzulegende Fahrtstrecke eine Fahrkarte des Bartarifs verwenden und diese bereits innerhalb des Geltungsbereichs der Zeitkarte entwerten."

"Der Fahrpreis für die Anschlußfahrkarte ist so zu berechnen, wie wenn die Fahrt an der Grenze des Geltungsbereichs der Zeitkarte angetreten würde. Die Anschlußfahrkarte gilt nur in Verbindung mit der Zeitkarte für die gesamte Beförderungsstrecke. Die Geltungsdauer der Anschlußkarte richtet sich nach der Zahl der Bartarifzonen, die auf der Gesamtstrecke (Zeitkarte und Anschlußfahrkarte) benötigt werden. Diese Regelung gilt entsprechend für Tageskarten und für Kongreß-Tickets."

Quelle: Gemeinschaftstarif der in der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen; Teil A: Gemeinsame Beförderungsbedingungen; §5; Abschnitt (8).

Liegt auf der Grenze des Geltungsbereichs der Zeitkarte / Tageskarte keine Haltestelle, so ist nach Auskunft des MVV trotzdem der Fahrpreis für die Anschlußfahrkarte erst ab dieser Grenze zu berechnen. Es wird dort quasi "ein imaginärer Haltepunkt angenommen". Das heißt, mit einer Tageskarte Innenraum kommt man immer wirklich bis zur Tarifgrenze zwischen Innenraum und Außenraum und nicht nur bis zur letzten Haltestelle im Innenraum. Allerdings kommt man mit ihr nicht unbedingt bis zur ersten Haltestelle, die im MVV-Außenraum liegt (z.B. nicht nach Ismaning). Dies gilt analog für die Tageskarte Außenraum.
 
Beispiele:   Fahrt vom Hauptbahnhof nach Hallbergmoos, der Fahrgast besitzt eine Zeit- oder Tageskarte mit Gültigkeit im Innenraum. Es sind auf der Streifenkarte 4 Streifen für den Abschnitt Innenraumgrenze - Hallbergmoos zu entwerten, obwohl die S8 keine Haltestelle genau auf der Grenze besitzt.
 
Fahrt vom Marienplatz zu den TU-Forschungsinstituten in Garching mit Umsteigen in Garching-Hochbrück von der U6 auf eine Buslinie. Der Fahrgast besitzt beispielsweise eine Grüne Karte Innenraum und muß ab Tarifgrenze noch 2 Streifen auf der Streifenkarte stempeln.
 
Jemand hat eine Zeitkarte für die Ringe 1 bis 8 (Innenraum plus erste Außenzone) und möchte nach Petershausen fahren. Man muß 2 Streifen zusätzlich entwerten.
 
Will man zum Flughafen, und hat eine Zeitkarte für die Ringe 1 bis 12 (Innenraum plus erste und zweite Außenzone), reichen ebenfalls 2 zusätzliche Streifen. Dies ist keine Kurzstrecke, weil der Kurzstreckentarif jeweils auf den Abschnitten vor Flughafen-Besucherpark ausgeschlossen ist.
 

Weniger erlaubte Tarifkombinationen

In seinen Tarifbestimmungen verbietet der MVV die Kombination von Normaltarif und Kurzstrecke auf einer Streifenkarte oder die Kombination von Streifenkarten und Einzelfahrschein. Man muß also auch von den obengenannten Orten ins Stadtzentrum 4 Streifen und nicht 3 Streifen (2 für den Innenraum plus 1 für Kurzstrecke) stempeln. Diese Regelung ist sehr umstritten. Es existiert ein Gerichtsurteil (lokale Kopie), das die entsprechende Klausel der MVV-Tarifbestimmungen für ungültig erklärt. Ob dieses Urteil über den konkreten Fall hinaus rechtsbindend ist, ist jedoch ebenfalls umstritten (eine Meinung hierzu).

Es gibt auch Fälle, bei denen eine Kombination von Kurzstrecke und Normaltarif nicht eindeutig nachprüfbar ist. Will man beispielsweise von Unterschleißheim zum Hauptbahnhof, kann man außer die durchgehende S-Bahn zu benutzen, auch in Feldmoching in die U-Bahn umsteigen. Feldmoching liegt auf der Tarifgrenze. Von Unterschleißheim nach Feldmoching gilt der Kurzstreckentarif. Unterbricht man dort die Fahrt, kann man sie anschließend (z.B. mit der U-Bahn) fortsetzen. Für die erste Etappe stempelt man einen und für die zweite Etappe in Feldmoching zwei Streifen. Die Ersparnis beträgt nach dem ab 1.1.2002 gültigen Tarif 0,90 € pro Person.

Auch die (offiziell nicht erlaubte) Kombination zweier Kurzstrecken kann interessant sein. Beispiel: Von Kieferngarten zu den Garchinger TU-Instituten. Der offizielle Tarif ist 4 Streifen auf der Streifenkarte. Zur Zeit muß man auf dieser Strecke in Garching-Hochbrück umsteigen. Entwertet man in Kieferngarten zunächst einen Streifen für die Kurzstrecke (2 Stationen) bis Garching-Hochbrück und im Bus zu den TU-Instituten nochmals einen Streifen für die Busfahrt innerhalb einer Gemeinde (ist außerhalb Münchens immer eine Kurzstrecke), so kommt man für die Hälfte des offiziellen Fahrpreises ans Ziel.
 

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