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Sparen mit dem MVV
Einige Hinweise dazu, wie man bei der Benutzung der Verkehrsmittel des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes ab und zu den einen oder anderen Euro sparen kann.



Obwohl es schon vor Jahren Konzepte für eine wirklich reformierte MVV-Tarifstruktur gab (siehe z.B. [Pro Bahn 1997]), ist der MVV-Tarif noch immer reichlich kompliziert und schafft insbesondere an den Tarifgrenzen einige Ungerechtigkeiten. Das läßt sich auch nicht durch Schaffung immer neuer Zusatz-Tarife und Extra-Angebote, wie der XXL-Tageskarte (siehe Erläuterungen), kompensieren. Solche Notlösungen schaffen nur zusätzliche Verwirrung, solange die grundsätzlich Tarifstruktur nicht reformiert wird.

Auf diesen Seiten sind einige Hinweise und Preisvergleiche zusammengestellt, die helfen sollen, den bestehenden MVV-Tarif sinnvoll zu nutzen.


Für die hier gemachten Angaben wird keinerlei Gewähr übernommen! Im Zweifelsfall ist alles in den MVV-Tarifbestimmungen nachzulesen.


Themen "Sparen mit dem MVV":

Themen "Sparen mit und ohne MVV":

Erläuterungen zu den Auswirkungen des Tarifs "München XXL"

Tabellen mit Preisbeispielen für Fahrscheine ins BOB-Netz

Ein Artikel der Süddeutschen Zeitung nennt weitere Tips für den MVV. (Preise bezogen auf Tarif 2002)


Archiv: Diese Tips bezogen auf den MVV-Tarif ab Januar 2002


Erlaubte Tarifkombinationen

Unstrittig erlaubt ist die Kombination von Streifenkarten (auch Kurzstrecke) mit Tageskarten, auf die sich die unten stehenden Tabellen beziehen. Eine solche Kombinationsmöglichkeit besteht auch zwischen allen Fahrscheinen des Bartarifs und allen Zeitkarten. Dies ist in den beiden folgenden Abschnitten der MVV-Tarifbestimmungen geregelt:

"Wenn der Inhaber einer Zeitkarte über deren örtlichen Geltungsbereich hinausfahren will, so kann er für die außerhalb des Geltungsbereichs seiner Zeitkarte zurückzulegende Fahrtstrecke eine Fahrkarte des Bartarifs verwenden und diese bereits innerhalb des Geltungsbereichs der Zeitkarte entwerten."

"Der Fahrpreis für die Anschlußfahrkarte ist so zu berechnen, wie wenn die Fahrt an der Grenze des Geltungsbereichs der Zeitkarte angetreten würde. Die Anschlußfahrkarte gilt nur in Verbindung mit der Zeitkarte für die gesamte Beförderungsstrecke. Die Geltungsdauer der Anschlußkarte richtet sich nach der Zahl der Bartarifzonen, die auf der Gesamtstrecke (Zeitkarte und Anschlußfahrkarte) benötigt werden. Diese Regelung gilt entsprechend für Tageskarten und für Kongreß-Tickets."

Quelle: Gemeinschaftstarif der in der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen; Teil A: Gemeinsame Beförderungsbedingungen; §5; Abschnitt (8).

Liegt auf der Grenze des Geltungsbereichs der Zeitkarte / Tageskarte keine Haltestelle, so ist nach Auskunft des MVV trotzdem der Fahrpreis für die Anschlußfahrkarte erst ab dieser Grenze zu berechnen. Es wird dort quasi "ein imaginärer Haltepunkt angenommen". Das heißt, mit einer Tageskarte Innenraum kommt man immer wirklich bis zur Tarifgrenze zwischen Innenraum und Außenraum und nicht nur bis zur letzten Haltestelle im Innenraum. Allerdings kommt man mit ihr nicht unbedingt bis zur ersten Haltestelle, die im MVV-Außenraum liegt (z.B. nicht nach Ismaning). Dies gilt analog für die Tageskarte Außenraum.
 
Beispiele:   Fahrt vom Hauptbahnhof zum Flughafen mit der S8. Man kauft eine Tageskarte Außenraum und stempelt pro Person 2 Streifen auf der Streifenkarte für die Fahrt bis zur Innenraumgrenze. Dies ist möglich, obwohl die S8 keine Haltestelle genau auf der Tarifgrenze Innenraum / Außenraum besitzt.
 
Fahrt vom Marienplatz zu den TU-Forschungsinstituten in Garching mit Umsteigen in Garching-Hochbrück von der U6 auf eine Buslinie. Der Fahrgast besitzt beispielsweise eine Grüne Karte Innenraum und muß ab Tarifgrenze noch 2 Streifen auf der Streifenkarte stempeln.
 
Jemand hat eine Zeitkarte für die Ringe 1 bis 8 (Innenraum plus erste Außenzone) und möchte nach Petershausen fahren. Man muß 2 Streifen zusätzlich entwerten.
 
Will man zum Flughafen, so benötigt man zusätzlich zur Zeitkarte für die Ringe 1 bis 8 noch 4 Streifen auf der Streifenkarte – sowohl über die S1 als auch über die S8. Deutlich billiger wird es mit einem Zeitkartening mehr: eine Zeitkarte für die Ringe 1 bis 9 reicht bis Hallbergmoos und Neufahrn, und es genügt ein zusätzlicher Streifen bis zum Flughafen (Kurzstrecke).
 

Weniger erlaubte Tarifkombinationen

In seinen Tarifbestimmungen verbietet der MVV die Kombination von Normaltarif und Kurzstrecke auf einer Streifenkarte oder die Kombination von Streifenkarten und Einzelfahrschein. Man muß also auch von den obengenannten Orten ins Stadtzentrum 4 Streifen und nicht 3 Streifen (2 für den Innenraum plus 1 für Kurzstrecke) stempeln. Diese Regelung ist sehr umstritten. Es existiert ein Gerichtsurteil, das die entsprechende Klausel der MVV-Tarifbestimmungen für ungültig erklärt. Ob dieses Urteil über den konkreten Fall hinaus rechtsbindend ist, ist jedoch ebenfalls umstritten.

Es gibt auch Fälle, bei denen eine Kombination von Kurzstrecke und Normaltarif nicht eindeutig nachprüfbar ist. Will man beispielsweise von Unterschleißheim zum Hauptbahnhof, kann man außer die durchgehende S-Bahn zu benutzen, auch in Feldmoching in die U-Bahn umsteigen. Feldmoching liegt auf der Tarifgrenze. Von Unterschleißheim nach Feldmoching gilt der Kurzstreckentarif. Unterbricht man dort die Fahrt, kann man sie anschließend (z.B. mit der U-Bahn) fortsetzen. Für die erste Etappe stempelt man einen und für die zweite Etappe in Feldmoching zwei Streifen. Die Ersparnis beträgt nach dem ab 15.12.2002 gültigen Tarif 0,90 € pro Person.

Auch die (offiziell nicht erlaubte) Kombination zweier Kurzstrecken kann interessant sein. Beispiel: Von Kieferngarten zu den Garchinger TU-Instituten. Der offizielle Tarif ist 4 Streifen auf der Streifenkarte. Zur Zeit muß man auf dieser Strecke in Garching-Hochbrück umsteigen. Entwertet man in Kieferngarten zunächst einen Streifen für die Kurzstrecke (2 Stationen) bis Garching-Hochbrück und im Bus zu den TU-Instituten nochmals einen Streifen für die Busfahrt innerhalb einer Gemeinde (ist außerhalb Münchens immer eine Kurzstrecke), so kommt man für die Hälfte des offiziellen Fahrpreises ans Ziel.

Seit 15.12.2002 kann man auch beispielsweise in der Relation Lohhof – Flughafen (illegal) sparen. Günstig und offiziell erlaubt ist für diese Strecke eine Tageskarte Außenraum (1 Person 4,50 € / bis 5 Personen 8 €). Deutlich billiger wird es, wenn man die Tatsache nutzt, daß die S1 in Neufahrn meist einen mehrminütigen Aufenthalt hat: Kurzstrecke Lohhof – Neufahrn und dann in Neufahrn kurz aussteigen um einen weiteren Streifen für die Kurzstrecke Neufahrn – Flughafen abzustempeln. Damit drückt man den Preis auf 1,80 € pro Person. Doch aufgepaßt bei Verspätungen und Zügen, die nur zum Flughafen fahren und daher in Neufahrn nicht getrennt werden. Dann wird der Zug dort nicht länger als an anderen Stationen stehenbleiben.
 

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